Endet die Pressefreiheit beim Setzen von Links?

Landgericht München untersagt Heise Link auf Slysoft

Im Streit um einen von Heise Online gesetzten Link auf den Anbieter einer Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen verkündet die Musikindustrie einen weiteren Erfolg. Auch im Hauptsacheverfahren urteilte das Landgericht zu Gunsten der klagenden Plattenfirmen und damit für eine Einschränkung der Pressefreiheit.

Links auf illegale Software, z.B. zur Umgehung von Kopierschutzsystemen, seien nicht zulässig, so das Credo der Musikindustrie, deren Argumentation das Landgericht München auch im Hauptsacheverfahren folgte. Zuvor hatte das Gericht schon im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zum Umgehen von Kopierschutzsystemen anbietet. Das Oberlandesgericht hatte diese vorläufige Entscheidung bestätigt, eine Verfassungsbeschwerde von Heise gegen diese Entscheidung war nicht zur Entscheidung zugelassen worden.

Damit war die Sache aber noch längst nicht abschließend geklärt, vielmehr begann nun das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht München (Az: 21 O 6742/07 vom 14.11.2007) nach Angaben der Musikindustrie entschied, dass Internet-Links nicht zulässig seien, die auf illegale Software verweisen. In der Urteilsbegründung heißt es dazu, dass das “Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann”.

Der Verlag sieht in dem Verbot der Linksetzung eine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit. Die Musikindustrie zeigt sich erfreut über die Einschränkung der Pressefreiheit: “Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird”, kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), das Münchner Urteil. Ein Link wird dabei als Aufforderung zum illegalen Handeln gesehen.

Quelle: www.golem.de

One Response to “Endet die Pressefreiheit beim Setzen von Links?”

  1. Technikcomputer Says:

    Lange Zeit war das Internet ein rechtsfreier Raum aber in den letzten Jahren wurde dieser rechtsfreie Raum immer weiter beschnitten, aber was in der letzten Zeit aus dem Internet gemacht worden ist nicht mehr mit anzusehen.
    Klar sollten auch im Internet Regeln existieren, die ein vernüftiges Miteinander gewährleistet, doch sollten diese Regeln nicht über ein gewisses Mass hinausgehen.
    Zuerst wurden Abmahnungen für jede Kleinigkeit von sogenannten “Rechtsanwälten”, die sich eine goldene Nase verdienen wollten. Dann kamen unsere Politiker mit Ihrer Datevorratsspeicherung für 6 Monate und jetzt dieses Urteil “Beschneidung der Pressefreiheit” Wo wird diese Beschneidung enden?

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