Archive for the ‘LAN/WLAN’ Category

DNS-Changer: Der Schnellcheck für Ihren PC

Mittwoch, Januar 11th, 2012

Trojaner-Alarm vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Jeder sollte unbedingt prüfen, ob der Trojaner “DNS-Changer” seinen Computer manipuliert hat. Der Check ist kinderleicht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Internetnutzern die Prüfung ihrer Rechner auf eine Schadsoftware namens “DNS-Changer” empfohlen. Hackern sei es gelungen, Netzwerkeinstellungen bei Windows- und Mac-Systemen zu manipulieren, teilte das Bundesamt mit.

.Über die gemeinsam vom BSI, dem Bundeskriminalamt und der Deutschen Telekom betriebene Internetseite www.dns-ok.de könnten Rechner nun getestet werden. Bei einer Infizierung mit dem Trojaner erscheinen auf der Seite eine Warnmeldung sowie Empfehlungen, wie der Trojaner entfernt und die korrekten Systemeinstellungen wieder hergestellt werden können.

Das Domain Name System (DNS) gehört zu den Grundpfeilern des Internet. Es wandelt eine gut lesbare Adresse wie www.stern.de in die für die Kommunikation zwischen Computern im Netzwerk benötigte IP-Adresse um. Im Fall von stern.de ist das 194.12.192.65. Normalerweise werden DNS-Server von Internanbietern betrieben, auf die ihre Kunden beim Surfen automatisch zugreifen.

Umleitung auf böse DNS-Server

Die Schadsoftware DNS Changer verändert die PC-Einstellungen so, dass auf DNS-Server zugegriffen wird, die von Kriminellen aufgebaut wurden. Die US-Bundespolizei FBI hatte im vergangenen November bei einer Razzia gegen Computerkriminelle in New York mehr als hundert Server beschlagnahmt, über die ein sogenanntes Botnet von manipulierten PCs in aller Welt gesteuert wurde. Auch Computer in Deutschland waren betroffen.

Wenn der Rechner also mit der Software befallen ist, könne der Browser Internetnutzer beim Besuch häufig genutzter Seiten auf manipulierte Websites umleiten, erklärt das BSI. Dort fänden etwa die Verbreitung angeblicher Antivirensoftware und illegaler Verkauf von Medikamenten statt. Zudem sei es den Hackern gelungen, manipulierte Werbeeinblendungen an infizierte Rechner zu senden, Suchergebnisse zu manipulieren und weitere Schadsoftware nachzuladen.

Damit nicht auf einen Schlag Millionen Rechner in aller Welt ausfallen, richteten die US-Behörden nach der Festnahme der Computerkriminellen zwar ungefährliche Ersatzserver ein. Die Schadsoftware auf den Computern der Nutzer blieb aber - und wenn die provisorischen Server jetzt im März wegfallen, wird der Internetverkehr von den infizierten Rechnern ins Leere gehen. Aus Deutschland greifen nach Angaben des FBI derzeit bis zu 33.000 Computer täglich auf die Server zu.

Hier kommen Sie zum Schnelltest: www.dns-ok.de

WLAN: Sicherheitslücke in WPS-fähigen Routern entdeckt

Mittwoch, Januar 11th, 2012

In dem speziell für die Einrichtung von WLAN-Routern gedachten System WPS verbirgt sich ein Fehler, mit dem die Verschlüsselung des Routers ausgespäht werden kann.

Mit WPS (Wi-Fi Protected Setup) wollten unterschiedliche Hersteller von Routern den Aufbau eines WLAN-Netztes in den eigenen vier Wänden erleichtern. Der Student Stefan Viehböck ist nun jedoch auf eine Sicherheitslücke gestoßen, mit der die Verschlüsselung zahlreicher Geräte geknackt werden kann. Ein gezielter Bruteforce-Angriff sei dadurch jederzeit möglich, weil viele Hersteller ihre Router mit einem standardmäßig aktivierten WPS ausliefern würden.

Innerhalb eines Zeitraums von 90 Minuten und 10 Stunden könnten viele Router geknackt werden. Die benötigte Zeit würde primär von der Reaktionszeit des jeweiligen Geräts abhängen, da viele Router nicht gegen derartige Angriffe geschützt wären, könnten sich Hacker bei ihren Attacken sogar meist Zeit lassen.

Als vorübergehende Lösung empfiehlt Viehböck, WPS im Router zu deaktivieren und auf eine Verschlüsselung nach dem WPA-/WPA2-SPK-Standard zu setzen. Auch Hersteller AVM hat bereits reagiert und darauf hingewiesen, dass die in Deutschland sehr verbreitete Fritzbox nicht von diesem Problem betroffen sei. WPS ließe sich bei diesen Geräten nur temporär aktivieren. Ein Angriff innerhalb dieser zwei Minuten sei extrem unwahrscheinlich.

 

WPS bei FRITZ!Box sicher

In den Medien wird aktuell über eine Sicherheitslücke bei WPS berichtet. Die Modelle der FRITZ!Box-Familie sind von der berichtetem Lücke nicht betroffen, da WPS bei der FRITZ!Box nicht dauerhaft aktiviert ist.

 

WPS nur während des Verbindungsaufbaus aktiv

Der WLAN-Taster der FRITZ!Box wird für cirka sechs Sekunden gedrückt. So wird die sichere WLAN-Verbindung hergestellt.

Für den Verbindungsaufbau zu einem anderen WLAN-Gerät muss WPS (Wi-Fi Protected Setup) bei der FRITZ!Box durch den Anwender vorübergehend aktiviert werden. Dies ist entweder über die WLAN-Taste auf der Oberseite der FRITZ!Box oder die Benutzeroberfläche möglich. Anschließend kann innerhalb von zwei Minuten eine sichere drahtlose Verbindung aufgebaut werden.

 

WPS automatisch wieder deaktiviert

Nach einem erfolgreichen Verbindungsaufbau oder nach Ablauf dieser zwei Minuten wird WPS bei der FRITZ!Box wieder automatisch deaktiviert. Versuchen mehrere Geräte gleichzeitig, eine WPS-Verbindung aufzubauen, wird WPS sofort deaktiviert. Damit ist ein unberechtigter Zugriff von außen auf die FRITZ!Box nicht möglich.

 

WPS vereinfacht den Aufbau einer sicheren WLAN-Verbindung

WPS, der von der Wi-Fi Alliance entwickelte Standard, dient dem einfachen Aufbau eines verschlüsselten drahtlosen Heimnetzwerks. Das Hinzufügen neuer Geräte zu einem bestehenden WLAN wird dadurch deutlich vereinfacht. Dem Anwender wird dabei das oftmals aufwändige Eingeben eines komplexen Verschlüsselungscodes abgenommen.

Google belauschte offene WLANs

Sonntag, Mai 16th, 2010

Entgegen früheren Beteuerungen räumte Google am Freitagabend ein, dass seine Street-View-Fahrzeuge auch Inhalte mitgeschnitten haben, die über offene WLANs am Wegesrand ausgetauscht wurden. Noch Ende April 2010 hatte Google dies in einem Blogeintrag ausgeschlossen.

Man habe großen Mist gebaut und bereue es zutiefst, nimmt Google in einem Blogeintrag Stellung. Nun gelte es, aus den eigenen Fehlern so viel wie möglich zu lernen.

Das Unternehmen hatte noch am 27. April 2010 in einem Blogeintrag beteuert, seine Stree-View-Flotte zeichne keine Payload-Daten von WLANs auf, also keine über die Netzwerke gesendeten Inhalte. Lediglich SSIDs und MAC-Adressen würden mitgeschnitten, um sie später zur Ortsbestimmung heranziehen zu können.

Daten von offenen WLANs mitgeschnitten

Nachdem aber der Hamburger Datenschutzbeauftragte eine Überprüfung der aufgezeichneten Daten forderte, untersuchte Google die gesammelten Inhalte zunächst selbst und stellte dabei fest, dass entgegen den eigenen Beteuerungen doch Inhalte von offenen WLANs mitgeschnitten wurden. Diese seien allerdings nie für Google-Produkte verwendet worden.

Dass die Daten aufgezeichnet werden konnten, sei einem internen Fehler geschuldet: 2006 habe ein Google-Entwickler an einem experimentellen WLAN-Projekt gearbeitet, das alle verfügbaren Daten eines WLANs einsammelte. Als ein Jahr später die Arbeiten an Street View begannen, wurde dieser Code in die Software integriert, obwohl die Projektleiter dies nicht wollten und keine Absicht hatten, die mitgeschnittenen Inhalte zu verwenden.

Nachdem das Problem jetzt bekanntwurde, habe man sofort reagiert, gibt Google an. Die Street-View-Fahrzeuge wurden gestoppt und die entsprechenden Daten im eigenen Netzwerk abgegrenzt und abgeschottet, so dass kein Zugriff auf die mitgeschnittenen Inhalte mehr möglich ist. Im nächsten Schritt sollen die Daten so schnell wie möglich gelöscht werden, wozu Google Kontakt mit den lokalen Datenschutzbehörden aufgenommen hat.

Google verzichtet künftig ganz auf WLAN-Daten

Um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern, will Google ein unabhängiges Unternehmen mit der Prüfung der eigenen Software beauftragen. Zudem sollen intern die Prozesse überprüft werden, um sicherzustellen, dass die eigenen Kontrollmechanismen ausreichen, um mit solchen Problemen in Zukunft umzugehen.

Darüber hinaus will Google in Zukunft komplett auf die Aufzeichnung von WLAN-Daten verzichten.

Google-Suche wird verschlüsselt

Nebenbei weist Google darauf hin, welche Gefahren offene, unverschlüsselte WLANs bergen. Um die eigenen Nutzer zu schützen, habe man in diesem Jahr begonnen, Zugriffe auf Google Mail nur noch verschlüsselt zuzulassen. Ab der kommenden Woche soll zudem eine verschlüsselte Version der Google-Suche angeboten werden.

BGH entscheidet: WLAN-Betreiber muss Netz absichern

Mittwoch, Mai 12th, 2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Besitzer eines Internet-Zuganges mit WLAN muss diesen gegen Missbrauch durch Dritte absichern. Ansonsten haftet der WLAN-Betreiber und kann beispielsweise wegen illegaler Downloads abgemahnt werden. Das Grundsatzurteil des BGH ist von großer Bedeutung sowohl für Privatleute, die ein WLAN betreiben, als auch für die Musikindustrie.

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben, beispielsweise mit einem eigenen Passwort. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses abgemahnt oder zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Er muss also nicht für den Schaden aufkommen, den zwielichtige Online-Kriminelle über sein unverschlüsseltes WLAN angerichtet haben (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 121/08).

BGH verpflichtet WLAN-Betreiber zum Verschlüsseln
Das BGH-Urteil verpflichtet jeden Anschlussinhaber, sein WLAN wirksam abzusichern. Denn über offene Funknetze werden nicht nur Musikdateien illegal heruntergeladen, sondern auch der Tausch von Kinderpornografie oder anderer Straftaten im Internet ist möglich. Ein Täter, der unbefugt über das WLAN mitsurft, wird nur in den seltensten Fällen ermittelt. Um das zu verhindern, muss der Betreiber eines WLAN sein Netz mit den technisch verfügbaren Methoden absichern und verschlüsseln.

WLAN am besten mit WPA2 verschlüsseln
Das Funknetzwerk sollte nach Möglichkeit mit dem WPA2-Standard verschlüsselt werden. Der gewählte Netzwerkschlüssel sollte möglichst komplex sein; empfohlen werden 63 Zeichen, die am besten große und kleine Buchstaben, Sonderzeichen sowie Ziffern enthalten. Zudem ist es ratsam das werksseitig eingestellte Passwort eines WLAN-Routers durch ein sicheres Passwort zu ersetzen. Regelmäßig den WLAN-Schlüssel sowie das Passwort zu ändern, erhöht die Sicherheit zusätzlich. Besitzer von Speedport-Routern können den kostenlosen Netzmanager der Deutschen Telekom einsetzen, um bequem auf ihre Routereinstellungen zuzugreifen. Letztlich sollte das WLAN auch ausgeschaltet werden, wenn es nicht genutzt wird. Auch lässt sich die Reichweite über die Sendeleistung herabsetzen, damit das Netzwerk außerhalb der Wohnung möglichst nicht mehr erreichbar ist.

BGH-Urteil lehnt Schadenersatzanspruch ab
Was bedeutet die Ablehnung des Schadenersatzanspruches durch den BGH? Damit schützen die Richter nicht nur den Anschlussinhaber vor Schadenersatzansprüchen beispielsweise durch Plattenfirmen und Klingelton-Anbieter. Sie legen damit im Prinzip auch fest, dass die geschädigten Firmen den tatsächlichen Täter ermitteln müssten, um ihre Schadenersatzansprüche gegen diesen geltend zu machen. Genau das aber ist sehr schwer, denn der Missbrauch eines offenen WLAN geschieht fast immer vollkommen anonym. Im Prinzip bedeutet das BGH-Urteil also, dass die geschädigten Unternehmen leer ausgehen. Dennoch müssen die Abgemahnten die per Gesetz gedeckelten Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen.

Unbekannter tauscht Musik über offenes WLAN
In dem seit März vor dem BGH verhandelten Streitfall hatte ein Unbefugter mit Hilfe eines nicht hinreichend gesicherten WLAN-Anschlusses den Musiktitel Sommer unseres Lebens zum Herunterladen aus dem Internet angeboten, während der Eigentümer des Anschlusses im Urlaub war. Der Rechteinhaber forderte Schadenersatz und klagte. Dabei entschied das Landgericht Frankfurt als erste Instanz, der Anschlussinhaber müsse haften und für den Schaden aufkommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hingegen, sprach den beklagten Mann frei. Urteilsbegründung: Ein Anschlussinhaber müsse nicht prüfen, dass sein WLAN gegen Dritte abgesichert sei. Der BGH entschied nun als letzte Instanz.

BGH sieht den Anschlussinhaber in der Pflicht
Die mündlichen Verhandlung am BGH Ende März deutete bereits auf die nun gefallene Entscheidung des BGH hin. Nach Meinung der Richter könne ein WLAN ohne großen Aufwand abgesichert werden. Schützt ein Anschlussinhaber sein WLAN nicht, eröffnet er damit eine mögliche Gefahrenquelle und erleichtert den Missbrauch durch Dritte. Einschränkend erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bornkamm im März, dass Schadenersatz womöglich erst dann fällig sei, wenn der Betreiber des WLANs trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichere.

Störerhaftung kann herangezogen werden
Der Gesetzgeber sieht die so genannte Störerhaftung vor. Dieses Prinzip kommt durch das BGH-Urteil aber nur teilweise zum Tragen, da das Urteil gegen den Schadenersatz entschieden hat. Der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen, wenn er sein WLAN nicht gegen unbefugten Zugriff gesperrt hat. Während der tatsächliche Täter anonym bleibt, sind illegale Aktivitäten über den Internet-Zugang technisch nur auf den Anschlussinhaber zurückzuführen, der dafür aber nicht Schadenersatz leisten muss. Im Vergleich zu Verkehrsdelikten würde das aktuelle BGH-Urteil bedeuten: Der Besitzer eines PKW muss sicherstellen, dass andere Fahrer damit nicht rasen. Wird der PKW dennoch geblitzt, aber der Fahrer ist nicht festzustellen, dann muss der Besitzer des PKW das Knöllchen nicht bezahlen.

Keine Haftung für ungesichertes Funknetz

Montag, Juli 14th, 2008

Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sieht im ungesicherten Betrieb eines WLAN-Internetzugangs keinen Grund, eine Störerhaftung geltend zu machen, und entscheidet damit anders als andere Gerichte und die Vorinstanz.

Im Streit um Haftungsfragen bei Urheberrechtsverletzungen zwischen der Musikindustrie und Privatpersonen hat jetzt das OLG Frankfurt ein Urteil im Hinblick auf die Haftung eines Funknetz-Betreibers gesprochen, das sich von der bisherigen Rechtsprechung unterscheidet. Sowohl in der  Vorinstanz als auch bei ähnlichen Verfahren am Landgericht Hamburg waren die Betreiber von nicht gesicherten Funknetzen (WLANs) im Rahmen der Störerhaftung für Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen, die über diese WLAN-Zugänge begangen worden waren, haftbar gemacht worden.

Die Richter am OLG Frankfurt sahen die Rechtslage nun jedoch völlig anders. Sie stufen die uneingeschränkte Haftung des WLAN-Betreibers als zu weitgehend ein. Es könne nicht verlangt werden, dass ein Betroffener für vorsätzliche Handlungen beliebiger Dritter einstehen müsse, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden.

Eine Störerhaftung, wie sie in den anderen Verfahren festgestellt wurde, erfordere zudem die Verletzung von Prüfungspflichten. Eine solche Prüfungspflicht wiederum entsteht nach Ansicht der Frankfurter Richter erst dann, wenn dem Betroffenen konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter bekannt geworden seien, was in dem verhandelten Fall nicht so gewesen sei.

Die Vertreter der Musikindustrie hatten dagegen argumentiert, dass es allgemein bekannt sei, dass sich Dritte über ein ungesichertes WLAN Zugang zum Internet verschaffen könnten. Diese Argumentation hielt das OLG für “zweifelhaft” und “ungenau”.

Das Urteil (Az.: 11 U 52/07) ist noch nicht rechtskräftig.

AVM, Apple, D-Link, Netgear & Co. - Die besten WLAN-Router

Freitag, April 25th, 2008

Rasant und möglichst kabellos ins Internet: Mit einem aktuellen WLAN-Router ist das kein Problem.

Per WLAN gelangen Sie schnell und kabellos ins Internet. Doch welche Router sind die besten? Von der neuen Fritz Box Fon WLAN 7270 mit DSL-Modem bis zum schicken – und leistungsfähigen – Airport Extreme von Apple. Der Router hat zwar kein DSL-Modem, überzeugt aber mit einer hohen WLAN-Geschwindigkeit.

Welche Arten von WLAN-Routern gibt es?

  • WLAN-Router mit DSL-Modem bekommen Sie üblicherweise vom DSL-Anbieter. In solchen Geräten ist meist auch Internettelefonie eingebaut. Denn mit Ausnahme der Telekom sowie einigen regionalen Telefongesellschaften laufen bei den meisten DSL-Anbietern sämtliche Telefonate nur noch übers Internet. Statt in die Anschlussdose an der Wand stecken Sie die Kabel Ihrer Telefone in den Router.
  • WLAN-Router ohne DSL-Modem passen, wenn Sie einen Internetzugang über den Kabel-TV-Anschluss nutzen oder – etwa als DSL-Kunde von „Alice“ – schon ein separates DSL-Modem besitzen. Viele teurere WLAN-Router ohne DSL-Modem, etwa der „Airport Extreme“ von Apple, bieten brandneue WLAN-Technik, die Router mit Modem meist erst in späteren Varianten haben.

Welche Grundfunktionen bietet ein WLAN-Router?

  • Ein WLAN-Router bringt Ihren PC kabellos ins Internet. Voraussetzung ist ein Internetzugang per DSL oder ein Kabel-TV-Anschluss.
  • Der Router verbindet mehrere Computer zu einem Netzwerk. Alle können gleichzeitig ins Internet und untereinander Daten austauschen, zum Beispiel Urlaubsfotos von einem PC zum anderen senden.
  • Eine Firewall bietet Basis-Schutz vor Angriffen aus dem Internet. Zudem sollte auf jedem PC eine Software-Firewall installiert sein, etwa von der „Kaspersky Security Suite“.
  • Internettelefonie gehört zu vielen DSL-Komplettpaketen ohne Telekom-Anschluss. Dazu stecken Sie Ihre normalen Telefone einfach an einen WLAN-Router mit Internettelefonie. Im COMPUTER BILD-Test mussten die Router zeigen, ob die Klangqualität leidet, wenn der DSL-Anschluss parallel ein Internettelefonat sowie Daten übertragen muss.

Welche Extras bieten WLAN-Router noch?

Manche Geräte haben Anschlüsse für USB-Festplatten oder Drucker. Darüber lassen sich solche Geräte mit mehreren Computern nutzen. Achten Sie darauf, dass der Zugriff auf die Festplatte bei einigen Routern spezielle FTP-Programme erfordert.

Ist WLAN abhörsicher?

Ohne Verschlüsselung – nein. Denn die Funksignale Ihres WLAN-Routers lassen sich auch außerhalb Ihrer Wohnung empfangen. Ganoven können so Daten ausspionieren oder Ihre Internetverbindung für illegale Aktivitäten verwenden. Damit das nicht geschieht, muss Ihr Router die Daten verschlüsseln. Es gibt zwei Verschlüsselungsarten: Den älteren Schutzmechanismus WEP knacken Profis innerhalb von Minuten. Die neuere WPA-Verschlüsselung gilt dagegen bislang als sicher.

Was bedeuten „n-Standard“ und „g-Standard?

„n“ und „g“ stehen für WLAN-Techniken. „g“ ist der bislang am häufigsten verwendete Standard. „n-Draft“ steht für die Entwurfsversion des neuen WLAN-Standards „802.11n“. Dieser wird zwar erst Ende dieses Jahres endgültig verabschiedet, aber als Vorversion ist er bereits in aktuellen WLAN-Geräten im Einsatz. Geräte mit der recht fortgeschrittenen Vorversion 2 („n-Draft 2.0“) lassen sich voraussichtlich mit einer Software-Aktualisierung auf den endgültigen Standard aufrüsten.

Das können Router der neuen Generation

Welche Vorteile hat der WLAN-n-Standard?

  • Mehr Tempo: WLAN-Router mit dem älteren g-Standard erreichen selbst auf kurzer Distanz bestenfalls Datenraten von gut 20 Megabit pro Sekunde (Mbps). Router mit dem neuen n-Draft-Standard schaffen dagegen rund 70 Mbps, einige sogar mehr als 100 Mbps. Der Haken: Tempo 100 ist nur drin, wenn kein anderes WLAN-Netz in der Nachbarschaft die Funksignale ausbremst. Aber gerade in Städten lassen sich in einer Wohnung oft drei oder mehr WLAN-Netze empfangen.
  • Mehr Reichweite: Hindernisse wie Wände oder Treppenhäuser begrenzen oft die Reichweite von WLAN-Netzwerken im g-Standard. Netze im n-Standard können dagegen gewissermaßen um die Ecke funken: Die Router haben mehrere Antennen und übertragen reflektierte Signale „über Bande“ mehrfach parallel (MIMO-Technik).

Gibt es mit neuen WLAN-Routern weniger Funkstörungen?

Nein. Etliche WLAN-Router mit dem neuen n-Standard erwiesen sich im Test sogar als besonders störanfällig. Dagegen lassen sich die weitverbreiteten Router im g-Standard besonders stark durch Router mit n-Standard in der Nachbarschaft stören. Wer nicht allein in einem frei stehenden Haus mit großem Garten wohnt, kann aber schon beim Kauf und bei der Einrichtung des Netzwerks Störungen vorbeugen:

Kaufen Sie einen Router, der wenig anfällig für Störungen ist.Zeigt Ihr Computer an, dass er gleich mehrere WLAN-Netze in der Nachbarschaft in voller Signalstärke empfangen könnte, kaufen Sie am besten einen Router mit Fünf-Gigahertz-Technik. Ein sogenannter Dual-Band-WLAN-Router beherrscht außer dem üblichen 2,4-Gigahertz- auch den selteneren Fünf-Gigahertz-Frequenzbereich. Im Test ging das allerdings nur mit zwei Geräten: der AVM Fritz Box Fon WLAN 7270 und der Airport-Extreme-Basisstation von Apple.

Wenn Sie Ihren WLAN-Router auf fünf Gigahertz umstellen, sind aus zwei Gründen kaum Störungen zu erwarten: Erstens sind WLAN-Geräte mit fünf Gigahertz in Deutschland noch selten. Zweitens können im Fünf-Gigahertz-Bereich bis zu 23 WLAN-Funknetze ungestört nebeneinander funken – im G-Standard (2,4 Gigahertz) sind es gerade mal drei.

Damit Ihr Computer die Fünf-Gigahertz-Signale versteht, muss die WLAN-Karte im PC oder die im Notebook eingebaute Funktechnik Fünf-Gigahertz-fähig sein – das ist bei neueren Computern häufig der Fall. Ein Hinweis auf der Verpackung verrät, ob die Karte zusätzlich zum n-Standard auch den a-Standard für fünf Gigahertz beherrscht. Zur Nachrüstung von Computern gibt’s etwa von AVM den „Fritz WLAN USB Stick n“, der auf beiden Frequenzen im n-Standard funken kann. Nachteil: Im Fünf-Gigahertz-Modus ist die WLAN-Reichweite in der Regel etwas niedriger als im gängigen 2,4-Gigahertz-Funknetz.

Wie kann ich Funkstörungen vermeiden, ohne einen neuen Router zu kaufen?

In manchen Fällen reicht es schon, die WLAN-Einstellungen zu ändern. Stellen Sie Ihren Router dazu auf einen freien Funkkanal ein. Dieser sollte mindestens fünf Kanäle vom nächsten WLAN entfernt sein. Manche Router – etwa von AVM – wählen zwar automatisch einen freien WLAN-Kanal, allerdings nur dann, wenn das störende WLAN schon beim Einschalten der WLAN-Funktion vorhanden ist. Schaltet der Nachbar sein WLAN aber erst am Abend an, bringt es nichts, wenn Sie per Automatik am Nachmittag nach einem freien Kanal suchen lassen.
Ist WLAN-Strahlung gesundheitsschädlich?Bis heute gibt es keine Beweise, dass WLAN-Strahlung Gesundheitsschäden hervorruft. Zudem ist die maximal erlaubte WLAN-Sendeleistung in Deutschland begrenzt: auf 100 Milliwatt im üblichen 2,4-Gigahertz- und auf 250 Milliwatt im Fünf-Gigahertz-Bereich. Sämtliche getestete WLAN-Router hielten diese Grenzwerte ein. Dennoch strahlt ein WLAN in drei Metern Entfernung vom WLAN-Router etwa doppelt so stark wie die Basisstation eines Schnurlostelefons. Tipp: Viele Router bieten die Möglichkeit, Strahlung und Stromverbrauch zu reduzieren. Etwa dadurch, dass die Automatik WLAN nachts per Zeitsteuerung ausschaltet. Noch einfacher: Bei vielen Geräten lässt sich WLAN per Knopfdruck ausknipsen.

Check: Lohnt sich ein neuer Router?

Prüfen Sie anhand der folgenden Fragen, ob das Gerät noch Ihren Ansprüchen genügt:

  • Haben Sie DSL 16000? Dann muss das DSL-Modem im Router für ADSL2+ geeignet sein.
  • Wollen Sie den Internetzugang drahtlos über mehrere Etagen und Räume nutzen? Bei schnelleren Zugängen (höher als DSL 6000) sollte Ihr Router WLAN im n-Standard beherrschen.
  • Wollen Sie mehrere Computer auch per Kabel anschließen? Dann brauchen Sie einen Router mit mehreren Netzwerkbuchsen.
  • Zeigt Ihr Computer in Ihrer Wohnung oft diverse drahtlose Netze aus der Nachbarschaft an? Dann sollten Sie einen Router mit fünf Gigahertz (GHz) verwenden.
  • Beherrscht der alte Router die WPA-Verschlüsselung? Falls nicht, rüsten Sie diese nach oder kaufen einen neuen Router.
  • Wollen Sie für Internettelefonie Ihre alten Telefone nutzen? Dann prüfen Sie, ob Sie diese an den Router anschließen können.
  • Wollen Sie einen Drucker oder eine externe USB-Festplatte mit mehreren PCs verwenden? Wählen Sie einen Router mit der entsprechenden USB-Buchse.

WLAN Router mit DSL-Modem

WLAN-Router ohne DSL-Modem

Quelle: Computerbild

WLAN: Einrichten von WDS mit der FRITZ!Box zur Vergrößerung der WLAN-Reichweite

Donnerstag, September 6th, 2007

Lesen Sie in diesem Artikel, wie WDS zwischen zwei FRITZ!Box WLAN-Modellen eingerichtet wird. WDS (Wireless Distribution System) bezeichnet die kabellose Verbindung zwischen mehreren Access Points untereinander, sodass die Reichweite eines WLAN erhöht werden kann. An einem zentralen Access Point, in Folge als “Basisstation“ bezeichnet, werden ein oder mehrere Access Points, in Folge als “Repeater“ bezeichnet, angemeldet. Die Basisstation verfügt über die Internetverbindung. An der Basisstation angemeldete Repeater erhöhen die WLAN-Reichweite, die ohne WDS auf die Funkreichweite der Basisstation begrenzt wäre. WLAN-Geräte wie ein PC oder Notebook mit FRITZ!WLAN USB Stick, auch als “WLAN-Client“ bezeichnet, können mit Hilfe von WDS auch an einem Repeater angemeldet sein, weiterhin die Internet-Verbindung der WLAN-Basisstation nutzen und somit weiter entfernt vom DSL-Anschluss genutzt werden.

Mit der aktuellen Firmware kann die FRITZ!Box sowohl als WDS-Basisstation als auch als WDS-Repeater eingesetzt werden. Konfigurieren Sie nacheinander die FRITZ!Box, die als Basisstation und die FRITZ!Box, die als Repeater verwendet werden soll. Zusätzlich kann jeder im Markt verfügbare WLAN-Repeater mit der FRITZ!Box zusammen betrieben werden.

Hinweis: Ein mit der WLAN-Basisstation verbundener WLAN-Repeater, an dem zusätzlich ein WLAN-Client angemeldet ist, teilt sich die verfügbare WLAN-Durchsatzrate mit dem WLAN-Client. Sollen weitere FRITZ!Box als Repeater eingesetzt werden, gehen Sie analog zu der nun folgenden Beschreibung vor.

Konfiguration der FRITZ!Box als Basisstation

  1. Verbinden Sie den Computer mit der Basisstation über LAN oder WLAN wie im Handbuch beschrieben, und rufen Sie die FRITZ!Box Benutzeroberfläche in Ihrem Internetbrowser auf, indem Sie in der Adressleiste “fritz.box“ eingeben.
  2. Um in der Folge Einstellungen für WDS vornehmen zu können, wählen Sie im Menü “System” die Schaltfläche “Ansicht”, und aktivieren Sie die Expertenansicht. Speichern Sie diese Einstellung mit “Übernehmen“.
  3. Lesen Sie die MAC-Adresse der FRITZ!Box aus und notieren Sie diese. Sie benötigen diese Adresse später. Sie finden die MAC-Adresse im Menü “WLAN“ unter der Schaltfläche “Monitor“.

  1. Überprüfen Sie im Menü “WLAN“ unter “Funkeinstellungen“, welcher Funkkanal genutzt wird. FRITZ!Box verwendet werksseitig den Kanal 6. Alle WDS-Teilnehmer müssen den gleichen Funkkanal verwenden.

Konfiguration der FRITZ!Box als Repeater

  1. Verbinden Sie den Computer mit der FRITZ!Box, die Sie als Repeater einsetzen wollen und wiederholen Sie die Schritte 2) bis 4) wie unter “Konfiguration der FRITZ!Box als Basisstation“ beschrieben.
  2. Aktivieren Sie im Menü “WLAN“ unter “Repeater“ die Unterstützung für WDS. Wählen Sie als Betriebsart „Repeater“ und tragen Sie die (zuvor notierte) MAC-Adresse der als Basisstation genutzten FRITZ!Box ein.

  1. Passen Sie die IP-Adresse des Repeaters an, damit es nicht zu einem Konflikt mit der Basisstation kommt. Verändern Sie die werkseitig voreingestellte Adresse “192.168.178.1″ in “192.168.178.2″.Hinweis: Die IP-Adressen aller weiteren Repeater müssen ebenfalls angepasst werden, also: “192.168.178.3“, etc. Achten Sie darauf, dass nicht Client-PCs die selbe IP-Adresse verwenden.
  2. Tragen Sie als Standard-Gateway und als primären und sekundären DNS-Server die IP-Adresse der Basisstation ein.
  3. Verschlüsseln Sie Ihre WLAN-Verbindung möglichst mit dem hochsicheren WPA2. Das Kennwort ist frei wählbar.Hinweis: Das Kennwort muss für alle Teilnehmer des WDS-Netzes (Basisstation und Repeater) gleich sein. Die WLAN-Clients können ein anderes Kennwort verwenden.
    Besonders hohe Sicherheit erreichen Sie mit einer Kombination aus Zahlen, Sonderzeichen und Buchstaben. Die Länge des WPA-Netzwerkschlüssels muss zwischen 8 und 63 Zeichen liegen. Folgende Zeichen können verwendet werden:
    - a bis z und A bis Z
    - die Ziffern 0 bis 9
    - Leerzeichen
    - die Sonderzeichen ! “# $ % & ’ ( ) * + , - . / : ; < = > ? @ [ \ ] ^ _ ` { | } ~


Hinweis: Bei Neuaufruf der Benutzeroberfläche wird der Repeater nicht mehr mit http://fritz.box erreichbar sein. Verwenden Sie zukünftig die neu vergebene IP-Adresse (hier: 192.168.178.2)

Konfiguration der Basisstation FRITZ!Box:

  1. Verbinden Sie den Computer jetzt wieder mit der FRITZ!Box, die Sie als Basisstation einsetzen wollen und aktivieren Sie im Menü “WLAN“ unter “Repeater“ die Unterstützung für WDS. Wählen Sie als Betriebsart “Basisstation” und tragen Sie die (zuvor notierte) MAC-Adresse der als Repeater genutzten FRITZ!Box ein.Hinweis: Werden weitere WDS-Repeater verbunden, müssen deren MAC-Adressen ebenfalls in der Liste der bis zu vier möglichen Repeater eingetragen werden.
  2. Die Verschlüsselung verwenden Sie identisch zu der als Repeater genutzten FRITZ!Box.

Hiermit ist die Konfiguration von WDS abgeschlossen. Sie können sich nun mit Ihrem WLAN-Client an der Basisstation oder am Repeater anmelden. Über WDS können WLAN-Clients wie gewohnt surfen oder untereinander kommunizieren.

Hinweis: Auch per LAN angebundene Clients können die WDS-Verbindung nutzen. Wenn Sie zum Beispiel einen PC mit einem LAN-Kabel an den Repeater anschließen, kann dieser PC ebenfalls über die Internetverbindung der Basisstation surfen.

Hinweis für die Nutzung der WLAN-Steuerung von Windows XP Service Pack 2

Jeder am WDS beteiligte WLAN Access Point erfüllt gegenüber seinen WLAN-Clients die Aufgaben eines WLAN Access Points. Das heißt, jeder WLAN Access Point präsentiert sich gegenüber seinen WLAN-Clients mit eigenem Namen (SSID) und eigenen Verschlüsselungseinstellungen.

Wenn Sie bei den WLAN-Klienten die WLAN-Steuerung nutzen, die durch das Service Pack 2 für Windows XP zur Verfügung gestellt wird, dann können Sie unterschiedlichen WLAN Access Points die gleiche SSID unter “WLAN / Funkeinstellungen” und die gleichen Verschlüsselungseinstellungen unter “WLAN / Sicherheit” zuweisen. Die Clients melden sich dann automatisch bei dem jeweils besser verfügbaren WLAN Access Point an.

Deutsche Bundesregierung meint: WLAN ist pfui!

Montag, August 6th, 2007

Die deutsche Bundesregierung empfiehlt, den Einsatz von WLAN am Arbeitsplatz oder zuhause wenn möglich zu vermeiden. Um die persönliche Strahlenbelastung zu reduzieren, sei es besser, bei herkömmlichen, kabelgebundenen Netzwerken zu bleiben. “Alle Beweise deuten daraufhin, dass Strahlung innerhalb der Grenzwerte nicht gesundheitsschädlich ist. Nichtsdestotrotz könnten Wirkungsmechanismen bestehen”, erklärt Florian Emrich vom Bundesamt für Strahlenschutz gegenüber pressetext.

Grundlage für die Beurteilung möglicher Gesundheitsschäden durch drahtlose Netzwerke ist die spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt, welche Menge an Strahlungsleistung vom menschlichen Körper aufgenommen wird. Der Grenzwert beträgt 0,08 Watt pro Kilogramm (W/kg) für den ganzen Körper und 2,00 W/kg für Teile des Körpers. Mit Werten von 0,1 W/kg bei minimalem Abstand zu einzelnen Körperteilen liegt WLAN weit unter dem Grenzwert. “Man darf nicht vergessen, dass es sich um eine relativ neue Technologie handelt, die noch weiter erforscht werden muss”, zeigt sich Emrich skeptisch.

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