Archive for the ‘Online-Durchsuchung’ Category

Neue Online-Überwachungspläne der Innenminister kritisiert

Freitag, Juni 5th, 2009

FDP-Innenexpertin sieht “Axt an der Freiheit der Menschen”

Laut einem Plan der Innenministerkonferenz in Bremerhaven soll die Überwachung der Informations- und Kommunikationstechnik erneut massiv ausgebaut werden. Ziel sei es, mittels Ausweitung der Onlinedurchsuchung, Internetüberwachung und verdeckter Überwachung der Telekommunikation gegen kriminelle Hacker und Terroristen vorzugehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen dem Terror aus dem Internet Einhalt gebieten und provozieren heftige Kritik der Bundestags-Opposition. Die FDP lehnt die Pläne der Minister strikt ab und warnt davor, “die Axt an die Freiheit der Menschen” zu legen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hat die Pläne der Innenminister von Bund und Ländern für erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität scharf kritisiert. “Mit Forderungen nach einer Ausweitung der Onlinedurchsuchungen über die Terrorismusbekämpfung hinaus sowie für den Verfassungsschutz sowie der Forderung nach einer insgesamt stärkeren Überwachung des Internets untergräbt der Bundesinnenminister das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat”, sagte Piltz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Auch im Internet gilt die Verfassung

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, auch hier fänden die Strafgesetze Anwendung. Aber genauso gelte auch die Verfassung im Internet. “Wer immer nur betont, dass die Freiheiten der Kommunikation und der Information angeblich vor allem Terroristen nutzen, legt die Axt an die Freiheit der Menschen”, warnte Piltz.

Die FDP-Politikerin reagierte damit auf einen Bericht des Handelsblatts. Darin heißt es unter Berufung auf ein Programm “Innere Sicherheit”, das an diesem Mittwoch anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vorgestellt wurde, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordere etwa Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme oder die Anpassung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung.

“Die FDP-Fraktion lehnt heimliche Online-Durchsuchungen strikt ab, erst recht kommt eine Ausweitung auf andere Kriminalitätsbereiche, die Nutzung für die Strafverfolgung und auf den Verfassungsschutz nicht in Frage”, betonte Piltz. Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern komme für die FDP nicht in Frage. “Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs”, sagte Piltz und fügte hinzu: “Wer davon abrückt, verletzt Grundprinzipien unseres Rechtsstaates.”

Innenminister fürchten Tatort Internet

Quelle: Golem

Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent

Freitag, März 13th, 2009

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts

Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat “verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.

Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. “In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.

Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. “Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.

Quelle: Golem vom 11.03.2009

Ex-Innenminister Baum wirft Geheimdienst Rechtsbruch vor

Montag, März 9th, 2009

“Lüge, Skandal, absoluter Hammer”: Ex-Innenminister Gerhart Baum ist entsetzt über den BND, der nach SPIEGEL-Informationen in mindestens 2500 Fällen Computer infiltriert hat. Der FDP-Politiker nennt das Vorgehen rechtswidrig - und wirft der Bundesregierung Täuschung vor.

Hamburg - Er war selbst jahrelang Bundesinnenminister, heute ist er ein engagierter Kämpfer für Bürgerrechte: der FDP-Politiker Gerhart Baum. Fernsehzuschauer kennen ihn als bedächtigen Talkshow-Gast, Argumente wägt er vorsichtig ab, die Fassung verliert er nie.

An diesem Sonntag ist Gerhart Baum ein anderer. Stocksauer wäre eine Untertreibung, seine Stimme kocht. “Das ist ein absoluter Hammer”, schimpft er. “Ich fühle mich belogen und getäuscht.”

Der Grund für den Wutausbruch ist eine Enthüllung des SPIEGEL: Der Bundesnachrichtendienst hat massenweise Computer online infiltriert - es geht um mindestens 2500 Fälle im Ausland. Zum Teil wurden Festplatteninhalte kopiert, in anderen Fällen wurden Tastatureingaben mitverfolgt und Passwörter für E-Mail-Fächer abgefischt.

Das Besondere daran: Bundesregierung und Bundestag hatten monatelang über ebensolche Online-Durchsuchungen verhandelt. Dabei ging es primär zwar um das Bundeskriminalamt. Im Rahmen der Gespräche sei aber immer auch das Vorgehen des BND mit erörtert worden, sagt Baum zu SPIEGEL ONLINE.

“Die Bundesregierung hat stets versichert, Online-Durchsuchungen seien technisch schwer umzusetzen. Deshalb sei nur eine Handvoll Fälle pro Jahr zu erwarten”, berichtet der FDP-Politiker. “Dadurch ist ein komplett falscher Eindruck entstanden”, empört er sich. “Ganz offensichtlich sollten wir nur beruhigt werden.”

Mittlerweile sei klar, dass die Bundesregierung gelogen habe. “Wir fühlen uns getäuscht”, sagt Baum. Dabei gab es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Nach Baums Ansicht wäre spätestens dies der Zeitpunkt gewesen, zu dem alle Zahlen auf den Tisch gehört hätten. “Es ist ein Skandal, dass erst jetzt untersucht wird, wie viele Fälle es wirklich gibt.” Dass der BND ausländische Computer durchsucht hat, hält Baum für rechtswidrig. “Es gibt keine ausreichende Rechtslage”, sagt der Altliberale.

Auch Innenpolitiker von Koalition und Opposition verlangten am Wochenende Einschränkungen. “Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage”, sagte CDU/CSU- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach dem SPIEGEL. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will “den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren”.

Das Kanzleramt will mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Durchsuchung nur nach dem “Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” angewendet werden dürfen. Ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Ex-Innenminister Baum reicht dies jedoch nicht. Wenn sich Behörden nur auf das “Prinzip der Verhältnismäßigkeit” beriefen, dann sei dies in einer so schwerwiegenden Bürgerrechtsfrage bei weitem zu wenig. Baum bereitet derzeit eine neue Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor.

Bereits im Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen zugelassen. Damals ging es um den Verfassungsschutz. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Quelle: Speigel Online ( Anselm Waldermann)

Journalisten und Ärzte gegen BKA-Gesetz

Freitag, November 14th, 2008

Beratung im Innenausschuss des Bundestages

Während der Innenausschuss des Bundestages über das BKA-Gesetz berät, das die Onlinedurchsuchung ermöglicht, hagelt es Kritik. Nicht nur Datenschützer, auch “Reporter ohne Grenzen” appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Widerspruch kommt auch von Ärzten.

CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, das neue BKA-Gesetz in der Plenarsitzung am 13. November 2008 zu beschließen. Am heutigen 10. November wird im Innenausschuss beraten. Das BKA-Gesetz sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.

Die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) warnte vor den Folgen für die Pressefreiheit: “Der Entwurf des ‘Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt’ beschneidet das Recht von Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet”, sagt ROG-Geschäftsführerin Elke Schäfter. Neben der Überwachung kann das BKA von Medienbeschäftigten verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume. “Der Schutz von Informanten gehört zu den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert”, so Schäfter. Die Menschenrechtlerin appelliert an den Deutschen Bundestag, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.

“Die Große Koalition muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass sie mit ihrer Sicherheitspolitik seit Jahren eine Politik gegen den Willen der Bürger macht”, erklärt Jan Korte, Innenexperte der Linken. Er will, dass die Bundesregierung den Entwurf des BKA-Gesetzes gleich ganz zurückzieht. Korte: “Die Opposition steht mit ihrer Haltung, dem BKA-Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern, nicht allein. Unser Protest wird durch die Bürger mitgetragen.”

Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe nannte die Koalitionspläne einen “Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis”. Korte erinnert weiter daran, dass am 11. Oktober 2008 in Berlin die größte Bürgerrechtsdemonstration seit 20 Jahren stattfand.

Es sei falsch, dem BKA zur Abwehr der Gefahr des internationalen Terrorismus umfassende Befugnisse wie zum Beispiel die präventive Telefonüberwachung oder die Onlinedurchsuchung einzuräumen, die das Erheben von Daten im Vorfeld eines konkreten Tatverdachts ermöglichen, sagt NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er hält insbesondere die Ausweitung der Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz für nicht vereinbar.

Am Sonntag, dem 9. November 2008, demonstrierte eine kleine Gruppe von Datenschützern in Wiesbaden vor dem Bundeskriminalamt gegen das neue BKA-Gesetz, berichtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Widerstand aus sechs Bundesländern gegen BKA-Gesetz

Freitag, November 14th, 2008

FDP auch in Bayern gegen umstrittene Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung

In mehreren Bundesländern gibt es Widerstand gegen das BKA-Gesetz und die Ermächtigung zur Onlinedurchsuchung. Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Bayern wollen der umstrittenen Vorlage nicht zustimmen.

Sechs Länder werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen, da es dort Koalitionen mit Liberalen, mit Grünen und auch mit der Linkspartei gibt. Für solche Fälle ist Stimmenenthaltung im Bundesrat vorgesehen. Wenn sich alle an das halten, was ihre Partei im Bundestag erklärt hat, wird es eng für Schwarz-Rot. Im Bundesrat hätte die Große Koalition mit dem BKA-Gesetz dann noch einen dünnen Vorsprung von 35 zu 34. Wäre in Hessen die SPD-Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti gewählt worden, hätte sich die Situation gedreht.

Das im Bundestag verabschiedete BKA-Gesetz sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.

Nordrhein-Westfalen wird das Gesetz nicht unterstützen: “Wir werden das BKA-Gesetz im Bundesrats-Innenausschuss ablehnen und uns im Plenum der Stimme enthalten”, sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP) der Berliner Zeitung.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) kündigte ebenfalls seinen Widerstand an. “Ich lehne das BKA-Gesetz ab”, sagte er der Zeitung. “Es ist eine schallende Ohrfeige für die Bürgerrechte. Eine Zustimmung können wir uns nicht vorstellen”, so die Innenexpertin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Antje Möller.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) ist ebenfalls weiter standhaft gegen die Vorlage. “Es war immer klar, dass ein Gesetz, das die Onlinedurchsuchung zulässt, vom Justizminister und der FDP nicht mitgetragen wird”, sagte Goll-Sprecher Stefan Wirz dem Blatt.

Auch die rot-rote Koalition in Berlin wird sich gegen die Verschärfung stemmen. “Die Linksfraktion geht davon aus, dass Berlin dem Gesetz nicht zustimmen wird”, sagte deren Sprecherin Kathi Seefeld.

In Bremen führt die SPD eine Koalition mit den Grünen. Dort ist sogar SPD-Bürgermeister Jens Böhrnsen gegen die Überwachungspläne. “Die Stimme Bremens kann die Bundesregierung nicht einkalkulieren”, so Senatssprecher Hermann Kleen. Die Ablehnung der Grünen sei eindeutig.

Zugleich eskaliert der Streit zwischen den bayerischen Koalitionspartnern CSU und FDP um das BKA-Gesetz. CSU-Generalsekretär Karl-Theodor ist empört darüber, dass die Liberalen das Thema Terrorabwehr zur “parteipolitischen Profilierung nutzen” würden. Er macht Druck auf die FDP, ihre Meinung zu ändern.

Quelle: Golem

Bundestag stimmt Online-Durchsuchungen zu

Donnerstag, November 13th, 2008

Computer dürfen heimlich durchsucht und Wohnungen mit versteckter Kamera ausgespäht werden: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag dem umstrittenen BKA-Gesetz zugestimmt. FDP und Grüne haben bereits den Gang zum Verfassungsgericht angekündigt.

Berlin - Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag das umstrittene BKA-Gesetz nach jahrelangem Streit verabschiedet. 375 Parlamentarier stimmten am Mittwoch für das Gesetz, 168 dagegen, 6 enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen - voraussichtlich noch vor Weihnachten. FDP und Grüne haben den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Zuvor hatte es im Plenum eine turbulente Debatte gegeben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete das Gesetz als notwendig zur Verteidigung der Freiheitsrechte in Deutschland. Der Staat habe die Aufgabe, Straftaten zu verhindern. Kritiker mahnte er, ihre “Diffamierungskampagne” einzustellen.

Zwei Jahre lang hatte die Koalition um das Paket gerungen - “viel zu lang”, wie Schäuble meinte. “Wir wissen (…), was die Verfassung erlaubt und was sie nicht erlaubt, und wir halten uns peinlich genau daran”, hatte Schäuble auch am Mittwoch im RBB-Inforadio gesagt.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf heftig. Er sei getragen von einer “Geringschätzung des Kernbereichs der privaten Lebensführung”, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion, Gisela Piltz.

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Provider fürchten Image-Schaden durch Online-Durchsuchungen

Donnerstag, April 17th, 2008

“Hacken von Providern sei weder notwendig noch vertretbar”

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) wehrt sich gegen Pläne, Onlinedurchsuchungen auf Seiten der Provider durchzuführen. Der Verband fürchtet einen Imageschaden für Provider sowie deren Geschäftskunden. Zugleich betont der Verband die Bereitschaft, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Nachdem sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf eine Regelung zur Onlinedurchsuchung verständigt haben, die Ermittlern das Betreten der Wohnung von Verdächtigen mit dem Zweck der Modifikation von deren Computer für Onlinedurchsuchungen untersagt, richtet sich das Augenmerk nun auf die Provider, bei denen sich Datenströme abhören ließen.

Provider zu “hacken” sei weder notwendig noch vertretbar, denn der wirtschaftliche Schaden einer durch eine Onlinedurchsuchung ausgelösten Vertrauenskrise wäre sowohl für die Provider als auch für ihre Kunden enorm. “Wird der Provider eines Verdächtigen derart ‘durchsucht’, hat er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Und das zu Recht”, sagt Eco-Chef Prof. Michael Rotert. Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung dieser Dienste seien unverzichtbar, nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg der Branche, sondern auch für Geschäftskunden: “Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, dies für die angeblich nur zehn geplanten Onlinedurchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen.”

Rotert appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, “die Rechenzentren der Provider von ihren Plänen in Sachen Onlinedurchsuchung auszunehmen”. Solche Maßnahmen seien nicht notwendig, “denn die Provider arbeiten konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen”.

Die Pläne, online auf die Rechner von Verdächtigen über das Internet zuzugreifen, hält Rotert für kritisch: “Die Strafverfolger bedienen sich dabei derselben Technik wie kriminelle Hacker, das heißt sie müssen Sicherheitslücken ausnutzen, die von den gängigen Virenschutzprogrammen noch nicht erkannt werden können. Damit setzt die Onlinedurchsuchung voraus, dass die Behörden solche Sicherheitslücken verschweigen, auch wenn sie sie kennen. Das ist für uns nicht akzeptabel.”

Quelle: www.golem.de