Archive for the ‘Recht/Internetrecht’ Category

Vorsicht Falle: Betrügerische Internetseiten

Samstag, Juli 4th, 2009

Mit Gewinnspielen und vermeintlich kostenlosen Intelligenztests oder Online-Fahrprüfungen locken unseriöse Anbieter Kunden in teure Abo-Fallen.

Das Internet ist Marktplatz, Kommunikationsplattform und Wissensdatenbank, doch neben den seriösen Anbietern tummeln sich im World Wide Web auch Betrüger, die Ihr Geld wollen. Einige haben sich auf eine ganz spezielle Art der Abzocke spezialisiert: Sie locken mit vermeintlich attraktiven Gewinnspielen und kostenlosen Tests. Der Trick: Sie verschleiern die Kosten Ihrer Angebote, scheinbare Gratis-Dienste sind in Wahrheit gebührenpflichtig – und vollkommen überteuert. Diese Internetseiten folgen meist einem bestimmten Schema – wer genau hinschaut, entlarvt die Betrüger mit wenigen Klicks. Folgende Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Gehen Sie generell vorsichtig mit Ihren Daten um und geben Sie persönliche Informationen nicht auf verdächtigen Internetseiten preis. So ist beispielsweise bei einem Spritkostenvergleich die Eingabe persönlicher Angaben überflüssig, der Anbieter benötigt lediglich Ihre Postleitzahl, um Tankstellen in Ihrer Nähe anzuzeigen.
  • Seien Sie bei Gewinnspielen und Tests extrem vorsichtig. Geben Sie nicht Ihre Bankverbindung oder Kreditkartennummer an.
  • Scrollen Sie bis ans Ende von Internetseiten und lesen Sie auch das Kleingedruckte.
    Auch wenn es lästig ist: Studieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), achten Sie auf Hinweise zu eventuellen Kosten.
  • Sind Sie sich unsicher, geben Sie den Namen der Internetseite in eine Suchmaschine ein. Oft finden Sie Einträge in Foren oder auf Verbraucherschutzseiten über unseriöse Anbieter.

Tipp: Bei allen Internetgeschäften haben Sie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, nutzen Sie es! Wenn die Abzocker Ihnen mit Inkasso-Forderungen drohen oder Mahnungen verschicken, widersprechen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie den COMPUTER BILD-Ratgeber zum Thema Musterbriefe. Sollte sich das Problem auf diese Weise nicht lösen lassen, wenden Sie sich an eine der örtlichen Verbraucherzentralen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste unseriöser Internetseiten veröffentlicht. Besonders hinterhältig: Die Abzocker nutzen auch Internetadressen, die „Anti-Abofalle“ oder „Verbraucher wehren sich“ im Namen tragen.

Gericht schränkt Handel mit Gebrauchtsoftware ein

Donnerstag, Juli 2nd, 2009

Gebündelte Software darf nicht separat vertrieben werden

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern eine einstweilige Anordnung gegen usedSoft erlassen. Dem Gebrauchtsoftwarehändler wird untersagt, Lizenzen für Programme eines Schweizer Herstellers von der Originalhardware losgelöst zu vertreiben.

UsedSoft muss einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen. Gestern verbot das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Unternehmen den Handel mit Softwarelizenzen eines Schweizer Herstellers vorläufig. Das OLG hob damit eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf von Ende November 2008 auf.

Anders als das Landgericht sah es das Oberlandesgericht als unzulässig an, dass usedSoft die ursprünglich nur vorinstalliert verkaufte Software zur Verwaltung von Stamm- und Abrechnungsdaten in Anwaltskanzleien auf CD-ROM kopiert und separat vertreibt.

Der Schweizer Hersteller bietet sein Produkt in Deutschland nur über Distributoren an, die das Programm vorinstalliert auf PC-Hardware an Endkunden vertreiben. Einen Einzelverkauf der Software an Endkunden verbietet der Vertrag den Distributoren ausdrücklich. Gegen den Handel mit seiner Software durch usedSoft klagte der Hersteller vor Gericht und setzte sich vorerst durch.

UsedSoft stellte sich auf den Standpunkt, dass mit dem Verkauf der PCs mit der vorinstallierten Software das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft sei. Ein separater Weiterverkauf der Software sollte durch den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz abgedeckt sein, meint usedSoft. Der Erlass der einstweiligen Anordnung durch das OLG Düsseldorf legt den Schluss nahe, dass das Gericht anderer Meinung sein könnte.

In einer Pressemitteilung warnt usedSoft allerdings vor voreiligen Schlussfolgerungen: “Die Entscheidung des OLG Düsseldorf […] gilt ausschließlich für die OEM-Lizenzen einer Spezial-Software für Rechtsanwälte. […] usedSoft hat den Handel mit diesen Lizenzen vorerst eingestellt. Allerdings sind ohne Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sämtliche Mutmaßungen verfrüht. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Aussagen zum Erschöpfungsgrundsatz.”

Die deutsche Microsoft-Tochter, mit der sich usedSoft schon häufiger vor Gericht um die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen gestritten hat, begrüßte den Erlass der einstweiligen Anordnung. Microsoft-Justiziarin Swantje Richters: “Wir begrüßen das Urteil. Die konkreten Auswirkungen auf den Handel mit gebrauchter Software können wir jedoch erst nach Einblick in die detaillierte Urteilsbegründung kommentieren. Es zeigt sich jedoch erneut, dass die Gerichte den Schutz von geistigem Eigentum sehr hoch bewerten.”

Der Handel mit gebrauchten OEM-Lizenzen für im Einzelhandel separat vertriebene OEM-Software ist von der Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht betroffen. Der Bundesgerichtshof hatte vor neun Jahren entschieden, dass für sogenannte System-Builder-Varianten von Standardsoftware der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts gilt. Der Weiterverkauf solcher Lizenzen ist seitdem auch ohne Genehmigung des Softwareherstellers zulässig.

Kritiker der Netzsperren wenden sich von der Politik ab

Mittwoch, Juni 17th, 2009

Größte Onlinepetition dennoch erfolglos

130.000 Unterschriften für die Onlinepetition des Bundestages - ohne buchbaren Erfolg. Die Kritiker des Gesetzes zur Sperre kinderpornografischer Sites sind enttäuscht.

Dass es in der Politik nicht darum geht, die eigene Meinung zu vertreten, sondern darum, sie zu verhandeln und wenigstens Teile davon zu erhalten, ist keine neue Erkenntnis. Allerdings ist es eine, die gerade in der neuen Bürgerrechtsbewegung für Frust sorgt, die sich um das Thema Internetsperren formiert.

Die Gegner der sogenannten Kinderpornosperren schwanken zwischen Triumph und Niederlage. Einerseits haben sie eindrucksvoll belegt, dass viele Menschen ihr Anliegen teilen und das von der Bundesregierung geplante Gesetz über Sperrlisten und Stoppseiten ablehnen: Der heutige Dienstag ist der letzte Tag, an dem die Onlinepetition gegen das Gesetz noch unterzeichnet werden kann, und bislang haben das 130.000 Menschen getan. Damit ist sie die derzeit erfolgreichste Eingabe im elektronischen Petitionssystem des Bundestages.

Geringe Motivation zum Dialog mit Politikern

Gleichzeitig aber haben viele Kritiker inzwischen das Gefühl, dass ihre Argumente keine Wirkung auf die Politik entfalten, dass sie von dieser ignoriert, ja im besten Fall instrumentalisiert werden. “Die Entwicklung der letzten Tage trägt dazu bei, dass die Motivation sehr gering wird, mit Politikern zu reden”, sagt beispielsweise Franziska Heine, die Frau, die die Onlinepetition eingereicht hat und die damit zu so etwas wie der Galionsfigur der Sperrgegner wurde.

Andere formulieren das bereits drastischer und sprechen, wie der Blogger Felix von Leitner, von der “Verräterpartei” SPD. Denn zwar stammt der Entwurf für das Gesetz vom CDU-geführten Familienministerium, doch ist es die SPD, die sich mit den Internet-Sperrplänen derzeit die meisten Feinde macht. So groß ist der Ärger bei den Bürgerrechtsgruppen inzwischen, dass sie kein Interesse mehr an Gesprächen mit der SPD haben.

Der Frust speist sich vor allem aus dem Beschluss der SPD-Führung auf dem Bundesparteitag am Wochenende. Die hatte einen Antrag mehrerer Genossen abgebügelt, der forderte, die SPD solle zu dem Gesetz nein sagen, statt zu versuchen, daran herumzuverhandeln. Zu ernst zu nehmen seien die Befürchtungen, dass damit eine Struktur aufgebaut werde, die sich zur Zensur aller möglichen Inhalte eigne. Stattdessen ließ der Parteivorstand einen eigenen Beschluss abstimmen, der vorsieht, den Gesetzentwurf “erheblich zu verbessern”, ihn aber grundsätzlich nicht kritisiert.

Klare Entscheidung vermieden

“Der Parteitag hat geschickt dafür gesorgt, das Thema nicht zu behandeln”, sagt Franziska Heine. Es wäre die Chance der SPD gewesen, “eine klare Entscheidung zu treffen”. Die aber habe man vermieden, “aus Angst vor den Folgen, wenn man sich klar gegen den Gesetzentwurf stellt”. Sie und viele andere sind darüber enttäuscht.

Wovor genau die SPD Angst hat, ließ sich gut in einer Presseerklärung der Union dem Parteitagsbeschluss nachlesen. Dort steht: “Linksaußen in der SPD” hätten versucht durchsetzen, “dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird”. “Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen.”

In der SPD verkauft man es daher als Erfolg, dass weiter verhandelt wurde. Und tatsächlich ist der Gesetzentwurf zu den Sperren am Montag noch einmal in der Koalition geändert worden. Im neuen Text ist nun beispielsweise vorgesehen, dass solche Seiten nur noch gesperrt werden sollen, wenn eine Löschung nicht oder nicht schnell genug erreichbar ist. Nur solche dürften sofort auf die Sperrliste, “wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen (…) nicht oder nicht in angemessener Zeit (…) zu einer Löschung führen”.

Das berücksichtigt immerhin die Forderung der Kritiker “Löschen statt Sperren”, wenn auch nicht so, wie diese hofften. Denn Gruppen wie der Arbeitskreis Zensur argumentieren, Sperrungen seien unnütz und gefährlich und es solle alle Kraft darauf gerichtet werden, Seiten mit Kinderpornos aus dem Netz zu bekommen. Die Bundesregierung aber will beides, die Sperrung ist dabei in ihrer Argumentation nur noch “zusätzliche Präventionsmaßnahme”, wie die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann am Dienstag im Sender Radio eins sagte.

Zahlen

Wozu, fragen dagegen die Kritiker, braucht es eine solche Flankierung, wenn die Löschung mithilfe der Telemedienanbieter sehr viel erfolgreicher und nachhaltiger sei? Ja wenn die Delikte überhaupt zurückgingen und nicht stiegen, wie Familienministerin Ursula von der Leyen immer wieder betont?

Dass dem so ist, belegt die gerade vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik für 2008. Sämtliche Zahlen zur Kinderpornografie sind dort im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Vor allem ein Punkt ist interessant: Trotz erhöhten Ermittlungsdruckes sind die Taten des “schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zur Herstellung und Verbreitung” von 103 Fällen im Jahr 2007 auf 81 Fälle im Jahr 2008 gesunken.

Rechtsfreier Raum?

Das sind 81 Fälle zu viel, doch solche Zahlen spielen in der politischen Debatte keine Rolle. Die Front, auf die sich die Politik zurückzieht und die die Kritiker inzwischen richtig auf die Palme bringt, lautet: “Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.” Das ist es nicht, wie auch Kritiker immer wieder betonen. Doch darf es auch nicht anders sein, wie der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland sagte: “Es darf aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum sein.”

Solche Diskussionen seien “Zeitverschwendung”, ist nun viel in Blogs zu lesen. Zu weiteren Gesprächen, zu denen die SPD gerade wieder eingeladen hat, will man nicht mehr erscheinen. Es scheint, als sei es den beiden großen Parteien misslungen, die Kritiker in den politischen Prozess einzubinden, und als entstehe gerade eine neue außerparlamentarische Opposition.

Wie ernst es der Netzgemeinde mit dem Protest ist, zeigt unter anderem die Aktion Gesicht zeigen: Nicht nur mit ihrem Namen lassen sich inzwischen Gegner der Sperren veröffentlichen, sondern auch mit ihrem Foto. Nicht ganz ungefährlich, sind sie doch alle - zumindest nach Meinung der Union - Verfechter rechtsfreier Räume im Internet, also Fast-Kriminelle.

SPD stellt Datenschutzgesetz in Frage

Mittwoch, Juni 17th, 2009

Bleibt es beim Kompromiss in der großen Koalition?

Die SPD droht mit dem Ende der Verhandlungen über eine Novelle des Datenschutzgesetzes. Sie will das Gesetz eher scheitern lassen als dem Kompromiss der Union zustimmen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag scheint sich mit dem Gedanken anzufreunden, dass eine schlechte Novelle des Datenschutzgesetzes schlimmer ist als keine. Zumindest mehren sich die Stimmen derer, die fordern, sich nicht von der Union erpressen zu lassen und die geplante Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes lieber in eine ungewisse Zukunft nach der Wahl zu verschieben.

Wenn es ein Thema gibt, bei dem die Große Koalition in dieser Legislaturperiode viel Verwirrung gestiftet hat, ist es der Datenschutz: Lange passierte in der Bundespolitik nichts, obwohl 2008 zahlreiche schwere Vergehen von Unternehmen publik wurden. Erst im Herbst legte Innenminister Wolfgang Schäuble nach einem Datenschutzgipfel einen überraschend progressiven Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Auf den Entwurf reagierte die Wirtschaft mit massiver Lobbyarbeit, die das praktisch fertige Gesetz zu zerlöchern begann. Das wiederum erzeugte großen Streit innerhalb der Koalition.

Streit trotz Kompromiss

Auch in den letzten Regierungstagen von Union und SPD scheint sich dieser Streit fortzusetzen, obwohl gerade noch eine Einigung gefunden schien. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy sagte der taz, er sei zwar nicht glücklich mit dem nun gefundenen Kompromiss, aber immerhin habe man nun einen und könne diesen endlich verabschieden.

Am Montag hatten sich, wie das Handelsblatt berichtet, Politiker der Koalition bei einem Treffen bei Schäuble über strittige Fragen geeinigt. Allerdings gehen die Regelungen nicht so weit wie im Gesetzentwurf zunächst vorgesehen.

Notwendig seien nun nur noch die Zustimmung der Fraktionen, eine Anhörung im Innenausschuss und schließlich die Verabschiedung am Freitag im Parlament. “Das Gesetz kommt”, zitierte das Handelsblatt Verhandlungsführer der SPD, Michael Bürsch.

Widerstand in der SPD-Fraktion

Dieser Optimismus war möglicherweise verfrüht. Denn in der SPD-Fraktion gibt es Widerstand. Die Verbraucherpolitiker der SPD fordern von ihren Genossen, dem Kompromiss nicht zuzustimmen und lieber nach der Wahl eine neue, bessere Lösung zu suchen. Denn, so schreiben sie in einem Brief an ihre Fraktion, von dem eigentlichen Gesetz sei “so gut wie nichts übrig geblieben”. Es gebe zwar “unbestreitbare Verbesserungen” gegenüber dem Status Quo, doch seien die “versprochenen Verbesserungen im Umgang mit den persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger (…) weitgehend auf der Strecke geblieben”.

Gestrichen aus dem Entwurf des CDU-geführten Innenministeriums wurden demnach auf Druck der Wirtschaft:

  • die Einwilligungslösung, also die Forderung, dass jeder aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden können
  • die Abschaffung des Listenprivilegs, also der Möglichkeit für Firmen, Adresslisten mit anderen Daten wie Alter oder Bildungsgrad anzureichern und zu handeln
  • ein Verbandsklagerecht, also die Möglichkeit für Verbände, im Namen der Verbraucher große und somit wirksame und teure Massenklagen anzustrengen.

Das Verhandlungsergebnis, heißt es in dem Brief, “ist für uns nicht akzeptabel”. “Für das auf Druck der CDU/CSU entstandene Ergebnis wollen wir nicht – wie so oft – die Prügel einstecken.”

Bedenken, die offensichtlich auch der Innenausschuss teilt. Zumindest hat er die für Mittwoch geplante Beratung zu dem Thema abgesetzt. Das ist insofern verwunderlich, als Ausschusschef Edathy noch am Dienstag den Kompromiss als “Fortschritt” gelobt hatte, auch wenn sich seine Begeisterung “in Grenzen” halte, wie er in der taz (Mittwochsausgabe) sagte. Doch auch in der Planung der Bundestagssitzung am Freitag taucht das Gesetz nicht auf.

Ursprünglich war es in den Verhandlungen immer die Drohung der Union gewesen, das gesamte Gesetz scheitern zu lassen, wenn sich die SPD nicht den neuen Forderungen beuge. Die tat das mehrfach – in der Überzeugung, wie Beteiligte glaubhaft versichern, dass ein Scheitern der schlechtere Weg sei. Offensichtlich nimmt die SPD nun lieber in Kauf, kein neues Gesetz zu verabschieden und es bei der alten Regelung zu belassen als die nun vorgelegte Lösung zu akzeptieren. Eine Linie, die Verbraucherschützer schon vor zwei Wochen als kleineres Übel sahen.

“Wenn wir dem Gesetz so zustimmen, streichen wir auf absehbare Zeit die Eindämmung des Handels mit privaten Daten von der politischen Agenda”, heißt es in dem Brief der SPD-Verbraucherpolitiker.

Möglicherweise aber ist auch das nur Taktik, um von der Union doch noch Zugeständnisse zu bekommen. Eine Chance gibt es nämlich noch: Die letzte Sitzungswoche des Parlaments findet vom 29. Juni bis zum 3. Juli statt.

Neue Online-Überwachungspläne der Innenminister kritisiert

Freitag, Juni 5th, 2009

FDP-Innenexpertin sieht “Axt an der Freiheit der Menschen”

Laut einem Plan der Innenministerkonferenz in Bremerhaven soll die Überwachung der Informations- und Kommunikationstechnik erneut massiv ausgebaut werden. Ziel sei es, mittels Ausweitung der Onlinedurchsuchung, Internetüberwachung und verdeckter Überwachung der Telekommunikation gegen kriminelle Hacker und Terroristen vorzugehen.

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen dem Terror aus dem Internet Einhalt gebieten und provozieren heftige Kritik der Bundestags-Opposition. Die FDP lehnt die Pläne der Minister strikt ab und warnt davor, “die Axt an die Freiheit der Menschen” zu legen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hat die Pläne der Innenminister von Bund und Ländern für erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität scharf kritisiert. “Mit Forderungen nach einer Ausweitung der Onlinedurchsuchungen über die Terrorismusbekämpfung hinaus sowie für den Verfassungsschutz sowie der Forderung nach einer insgesamt stärkeren Überwachung des Internets untergräbt der Bundesinnenminister das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat”, sagte Piltz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Auch im Internet gilt die Verfassung

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, auch hier fänden die Strafgesetze Anwendung. Aber genauso gelte auch die Verfassung im Internet. “Wer immer nur betont, dass die Freiheiten der Kommunikation und der Information angeblich vor allem Terroristen nutzen, legt die Axt an die Freiheit der Menschen”, warnte Piltz.

Die FDP-Politikerin reagierte damit auf einen Bericht des Handelsblatts. Darin heißt es unter Berufung auf ein Programm “Innere Sicherheit”, das an diesem Mittwoch anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vorgestellt wurde, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordere etwa Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme oder die Anpassung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung.

“Die FDP-Fraktion lehnt heimliche Online-Durchsuchungen strikt ab, erst recht kommt eine Ausweitung auf andere Kriminalitätsbereiche, die Nutzung für die Strafverfolgung und auf den Verfassungsschutz nicht in Frage”, betonte Piltz. Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern komme für die FDP nicht in Frage. “Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs”, sagte Piltz und fügte hinzu: “Wer davon abrückt, verletzt Grundprinzipien unseres Rechtsstaates.”

Innenminister fürchten Tatort Internet

Quelle: Golem

Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload

Mittwoch, Juni 3rd, 2009

Klage gegen Firma Content Service erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Firma Content Service Ltd geklagt, die unter anderem hinter dem kostenpflichtigen Downloadangebot opendownload.de steht. Die Firma darf keine Klausel verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Über die Seite opendownload.de werden kostenlose Programme wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download angeboten. Der Download auf dieser Seite verlangt jedoch eine Registrierung, womit ein Zwei-Jahres-Abonnement mit einem Jahresbeitrag von 96 Euro abgeschlossen wird. “Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist”, so die Verbraucherschützer.

Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht.

Die Verbraucherschützer warnen vor solch kostenpflichtigen Downloadangeboten: “Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus.” Die Unterlassungsurteile seien für die Drahtzieher aber nur Nadelstiche. “Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma”, so VZBV-Vorstand Gerd Billen. Rechtsschritte seien außerdem schwierig, da es sich häufig um Briefkastenfirmen mit Sitz im Ausland handle.

Der VZBV fordert den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Onlineanbieter müssten verpflichtet werden, deutlich auf Kosten hinzuweisen. Zudem dürften Verträge nur dann gültig werden, wenn der Verbraucher extra bestätigt hat, dass er die Kosten wahrgenommen hat (sogenannte “Button-Lösung”). Eine entsprechendes Gesetz solle schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, so der VZBV. Bundesrat und Bundesverbraucherministerium hätten hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

Video: ZDF WISO über die Internetabzocke Opendownload.de

Quelle: Golem

Wer zensiert das Internet?

Donnerstag, April 2nd, 2009

Studie zur Freiheit des Internets auf der re:publica vorgestellt

re:publica’09 Die Organisation Freedom House hat in Berlin ihre erste Studie über Freiheit und Zensur im Internet vorgestellt. Nur ein kleiner Teil der überprüften Länder kann als frei gelten. Fast alle verwehren den Bürgern Zugang zu irgendwelchen Inhalten. Allerdings ergreifen Nutzer zunehmend Gegenmaßnahmen.

Das Internet bietet nach wie vor auch in autoritären Staaten Nutzern die Möglichkeit, sich abseits von Zensur zu informieren. Allerdings regulieren viele Länder Internetinhalte mehr oder weniger stark. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Freedom on the Net, die Karin Karlekar von der Organisation Freedom House heute auf der Konferenz re:publica in Berlin vorgestellt hat. Die Organisation, die von der US-Regierung finanziert wird, hat sich die Verbreitung der Demokratie zur Aufgabe gesetzt. Zu ihren Gründern gehörte 1941 die damalige First Lady Eleanor Roosevelt.

Für die Studie untersuchten die Forscher, wie in 15 Ländern der Welt der Zugang zum Internet gehandhabt wird, ob Informationen frei verfügbar sind oder ob Nutzerrechte gar missachtet werden. Insgesamt 19 Kriterien flossen in die Bewertung ein. Diese bestand aus den Kategorien “frei”, “teilweise frei” und “unfrei”. Estland verfehlte die Bestnote von 0 Punkten knapp und belegte mit 10 Punkten den ersten Platz. Nur vier weitere Staaten kamen ebenfalls in die Kategorie “frei”. Die Mehrheit fiel unter die Kategorie “teilweise frei”, darunter Ägypten, Russland, Indien und die Türkei. Vier Staaten, darunter China und der Iran, schließlich bekamen den Stempel “unfrei”. Das Schlusslicht bildete Kuba mit 90 von 100 Punkten.

Außerdem verglichen die Forscher ihre Ergebnisse noch mit dem Pressefreiheitsindex, den Freedom House erstellt. Das bemerkenswerte Fazit: Bis auf Großbritannien ist in allen anderen Ländern das Internet weniger reguliert als die Presse.

Zu den negativen Ergebnissen der Studie gehört die ernüchternde Erkenntnis, dass jedes der untersuchten Länder auf irgendeine Art und Weise Internetinhalte reguliert oder zensiert. Das kann auf die unterschiedlichste Art und Weise geschehen. So wird Nutzern nicht nur der Zugang zu Informationen verwehrt - elf Länder sperren beispielsweise auf irgendeine Weise politische Inhalte. Gefiltert wird manuell oder mit technischen Mitteln, wobei China das ausgefeilteste System zur Filterung von Inhalten betreibt. Das bedeutet, dass Zensoren Blogs und andere Internetangebote überwachen und unliebsame Inhalte entfernen. Restriktionen gibt es auch beim Zugang. Der Iran etwa beschränkt gezielt den Ausbau von Breitbandinternetzugängen und verhindert so, dass die Nutzer bestimmte Angebote wie etwa Onlinevideos nutzen können.

Bedenklich stimmte die Autoren die Tendenz, die Zensur an Unternehmen wie die Zugangsprovider, Bloghoster, Internetcafé-Betreiber oder Mobilfunkbetreiber auszulagern. Dazu gehört auch die Manipulation von Inhalten. So beschäftigen einige Regierungen, darunter die tunesische und die russische, Cyberclaqueure, die Onlinediskussionen gezielt in ihrem Sinne beeinflussen.

Im schlimmsten Falle bleibt es nicht bei der Zensur. In einigen Ländern sind Onlineaktivisten auch Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Das können technische Maßnahmen sein, etwa dass ihre Angebote vom Netz genommen oder durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken lahmgelegt wurden. Das konnten aber auch Bedrohung, Festnahmen oder gar Folter sein. In sechs Ländern wurden Blogger zu Haftstrafen verurteilt.

Positiv hingegen ist, so Karlekar, dass sich Internet immer weiter ausbreitet. So verdoppelte sich in sechs Ländern zwischen 2006 und 2008 die Zahl der Nutzer. In ärmeren Ländern, wo sich viele Menschen keine Computer leisten können, wird das Internet zunehmend mobil über das Handy genutzt. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Derzeit wird die Mobilkommunikation noch weniger zensiert als das Internet. Das werde sich aber in Zukunft ändern, befürchtet Karlekar.

Außerdem stellten die Autoren der Studie einen “wachsenden staatsbürgerlichen Aktivismus” fest. Die Nutzer entwickelten aktiv Gegenmaßnahmen, um der Zensur zu entgehen. In China, wo das Umschreiben von Sachverhalten ohnehin eine lange Tradition hat, wird die Zensur gern durch die Nutzung von Homonymen umgangen. Das sind gleich ausgesprochene Silben, deren Bedeutung sich durch die Betonung jedoch ändert. So verklausuliert kann über so gut wie alles diskutiert werden. In Kuba werden Informationen über sogenannte Turnschuhnetze verteilt: Statt heikle Daten online zu übertragen, werden sie auf mobile Datenträger wie USB-Sticks kopiert und so weitergegeben.

Karlekars Ausblick in die Zukunft war hingegen nicht so positiv: Die Studie geht davon aus, dass künftig mehr und dank des technischen Fotrschritt auch besser zensiert wird. Damit einhergehen wird eine weitere Einschränkung von Nutzerrechten durch Gesetze, in autoritären ebenso wie in demokratischen Staaten.

Quelle: Golem 02.04.2009

Telekom stellte BKA Kundendaten zur Verfügung

Donnerstag, April 2nd, 2009

Rasterfahndung mit fast allen Kundendaten der Telekom

Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen 2001 eine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten durchgeführt, berichtet die Frankfurter Rundschau. Dazu soll die Deutsche Telekom den Strafverfolgern praktisch ihre gesamten Kundendaten zur Verfügung gestellt haben.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Bundeskriminalamt (BKA) groß angelegte Rasterfahndungen in Deutschland durchgeführt. Grundlage dafür seien Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom gewesen, die das Unternehmen den Strafverfolgern “ohne ersichtliche Rechtsgrundlage” zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf “gut informierte Konzernkreise”.

Ziel der Aktion, die zum Teil in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden habe, sei jedoch nicht eine konkrete Gefahrenabwehr oder die Suche nach bestimmten Tätern, sondern vielmehr “eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der Telekom” gewesen, so die Tageszeitung. Auf diese Weise wollte das BKA sogenannten Schläfern auf die Spur kommen.

Die Telekom drückte sich um eine Stellungnahme: “Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen”, sagte ein Telekom-Sprecher der Frankfurter Rundschau. Deshalb könne das Unternehmen “zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 keine Auskunft geben. Das BKA wollte sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit äußern.

Die Telekom sagt, sie helfe Behörden nur nach eingehender juristischer Prüfung. Wenn Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen, werde stets dessen Rechtsgrundlage geprüft. Die Quellen berichteten der Tageszeitung jedoch, BKA und Verfassungsschutz seien lange bei der Telekom ein- und ausgegangen. Informationen seien vielfach ohne richterliche Verfügung “auf dem kleinen Dienstweg beschafft” worden. Und die Telekom, bis 1995 als Teil der Bundespost ja selbst im Besitz des Staates, habe willfährig die geforderten Daten herausgegeben, was zu einer massiven Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses geführt habe.

Quelle: Golem 02.04.2009

Wiesbadener Richter gegen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 17th, 2009

Datenspeicherung auf Vorrat in demokratischer Gesellschaft unnötig

Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Gericht am 27. Februar 2009 gefällt hat. Der Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) wurde erst jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlicht.

Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung ein “Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz”. Eine “Datenspeicherung auf Vorrat” sei “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden”, kritisierten sie.

In dem Verfahren ging es eigentlich um die Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebes gegen die Veröffentlichung von Daten zu Agrarsubventionen im Internet. Auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe sowie die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes, da aus den Daten Rückschlüsse über den Betrieb gezogen werden können.

Nach Ansicht der Richter geht die Veröffentlichung dieser Daten “weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist”. Die Daten seien nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit einsehbar. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Daten tatsächlich, wie in der Verordnung vorgesehen, nach zwei Jahren komplett aus dem Netz verschwinden.

Im Zuge dieser Begründung gingen die Richter auch auf die Vorratsdatenspeicherung ein. Bürger, die sich im Internet “informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen.”

Das Gericht setzte das Verfahren aus und reichte die offenen Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung weiter. Ob sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen wird, ist nicht klar. “Der EuGH kann sich jetzt entscheiden, ob und welche Aspekte des Verfahrens er zur Entscheidung annimmt”, sagte Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dem ORF.

Das europäische Gericht wies im Februar 2009 die Klage der EU-Mitglieder Irland und Slowakei ab, die sich gegen formale Aspekte der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung richtete.

Quelle: Golem

Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent

Freitag, März 13th, 2009

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts

Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat “verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.

Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. “In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.

Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. “Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.

Quelle: Golem vom 11.03.2009