Archive for the ‘Telekommunikation’ Category

o2 verschickt 16.693-Euro-Rechnung an Internet-Pack-L-Kunde

Dienstag, Juni 10th, 2008

Kunden sollten Werbeaussagen genau prüfen

Ein Hamburger o2-Kunde staunte nicht schlecht, als er eine o2-Rechnung erhielt. 16.693 Euro sollte er an seinen Mobilfunkprovider zahlen. Dabei glaubte er, eine Flatrate gebucht zu haben. Doch dem war nicht so.
“Nahezu unbegrenzt surfen” verspricht die Werbung des Münchener Mobilfunkanbieters. Gemeint ist damit der Datentarif Internet Pack L, den o2-Kunden zu ihrem Tarif dazubuchen können. Doch dieser Werbeslogan ist wörtlich zu nehmen. Denn das Internet Pack L ist lediglich ein Volumentarif mit 5 GB, aber keine Flatrate. Wer aber wirklich nur surft, dem reichen 5 GB in aller Regel aus - denn Webseiten verursachen nicht so viel Traffic, dass man die Marke knackt. Nur wer viel downloaded oder IPTV-Dienste nutzt, für die die Geschwindigkeit des HSDPA-Netzes von o2 in Hamburg allemal ausreicht, der erreicht die fünf Gigabyte schnell.
Mit Erreichen der 5-GB-Marke muss der Kunde für jedes weitere Megabyte zahlen. Hierfür werden 50 Cent pro MB berechnet. Entsprechend muss der betroffene Kunde mehr als 32 GB Overtraffic verursacht haben. Nach einem Bericht der Hamburger Morgenpost erließ o2 dem Kunden aber letztlich weite Teile des Rechnungsbetrages. Allerdings nur, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg sich einschaltete. Verbraucherschützerin Edda Castello sagte dazu gegenüber der Zeitung: “Die Art, wie o2 auf den Beschwerdebrief der VZ reagierte, zeigt: Das Mobilfunkunternehmen weiß, dass es im Unrecht ist.” “Aus Gründen der Kulanz” hatte o2 sich letztlich mit der Zahlung von 264,50 Euro zufrieden gegeben.

Kunden sollten Vertragsunterlagen genau studieren

Um Ärger zu vermeiden, sollten Kunden ihre Verträge und Tarife genau prüfen. Denn in den Tarifbestimmungen zum betreffenden Datentarif ist für jeden ersichtlich zu lesen, dass es sich nicht um eine Flatrate sondern einen 5-GB-Volumentarif handelt. Was o2 in seinen Werbeaussagen daraus macht, steht dann auf einem anderen Blatt. Doch “nahezu unbegrenzt surfen” heißt auch nicht “unbegrenzt downloaden”.

Quelle: Teltarif

Streit um Verbot von Schnurlostelefonen

Mittwoch, Mai 28th, 2008

Verbraucherschützer verpassten Aufschub für beliebte CT1+- und CT2-Apparate

Das Verbot von älteren, strahlungsarmen CT1+- und CT2-Schnurlostelefonen, das die Bundesnetzagentur gestern verkündet hat, hätte abgewendet werden können. Wie das ARD-Magazin Plusminus meldet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) aus Unkenntnis nichts unternommen. “Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft”, so Michael Bobrowksi vom VZBV.

Der VZBV hätte Einspruch erheben und damit die Frequenzzuteilung verlängern können. Die Schnurlostelefone aus den 90er-Jahren wurden millionenfach verkauft und stehen noch in Hunderttausenden Haushalten, so das NDR-Magazin. Mancher Händler bietet Restbestände sogar noch weiter an. Doch ab dem 1. Januar 2009 droht für die Nutzung ein Bußgeld von rund 1.600 Euro, wenn der Messdienst der Bundesnetzagentur den “Funkstörer” aufspürt.

Doch weder auf dem Telefon noch auf der Basisstation ist in der Regel eine Angabe zu finden, ob es sich um ein CT1+- oder ein digitales CT2-Telefon handelt, so das WDR-Magazin Markt. Einzig in der Bedienungsanleitung fänden sich solch wichtige Angaben unter “technische Daten”.

Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885-887/930-932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch den Mobilfunk freigemacht, erklärt die Bundesnetzagentur. Das Spektrum des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung, sagt die Behörde. Der Frequenzbereich 1.880 bis 1.900 MHz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist davon nicht betroffen.