Archive for the ‘Verbraucherschutz’ Category

Verbraucherzentrale gewinnt gegen opendownload

Mittwoch, Juni 3rd, 2009

Klage gegen Firma Content Service erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Firma Content Service Ltd geklagt, die unter anderem hinter dem kostenpflichtigen Downloadangebot opendownload.de steht. Die Firma darf keine Klausel verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Über die Seite opendownload.de werden kostenlose Programme wie OpenOffice.org und Mozilla Firefox zum Download angeboten. Der Download auf dieser Seite verlangt jedoch eine Registrierung, womit ein Zwei-Jahres-Abonnement mit einem Jahresbeitrag von 96 Euro abgeschlossen wird. “Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist”, so die Verbraucherschützer.

Das Landgericht Mannheim entschied in seinem Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08, nicht rechtskräftig), dass keine Klausel verwendet werden darf, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem hatte der Anbieter Minderjährigen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, mit Strafanzeige wegen Betrugs gedroht. Diese Drohung sei zur Durchsetzung nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, so das Gericht.

Die Verbraucherschützer warnen vor solch kostenpflichtigen Downloadangeboten: “Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus.” Die Unterlassungsurteile seien für die Drahtzieher aber nur Nadelstiche. “Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma”, so VZBV-Vorstand Gerd Billen. Rechtsschritte seien außerdem schwierig, da es sich häufig um Briefkastenfirmen mit Sitz im Ausland handle.

Der VZBV fordert den Gesetzgeber auf, tätig zu werden. Onlineanbieter müssten verpflichtet werden, deutlich auf Kosten hinzuweisen. Zudem dürften Verträge nur dann gültig werden, wenn der Verbraucher extra bestätigt hat, dass er die Kosten wahrgenommen hat (sogenannte “Button-Lösung”). Eine entsprechendes Gesetz solle schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, so der VZBV. Bundesrat und Bundesverbraucherministerium hätten hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

Video: ZDF WISO über die Internetabzocke Opendownload.de

Quelle: Golem

Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen E-Mails

Montag, Mai 25th, 2009

Bereits am Freitag informierte das Wiesbadener Bundeskriminalamt (BKA) über gefälschte E-Mails. Darin forderten die Unbekannten die Empfänger der Mails dazu auf, eine Bußgeld zu zahlen. In dem Mailtext wurde den Empfängern vorgeworfen, sie hätten illegal Musikdateien aus dem Internet heruntergeladen. Angeblich habe das BKA Strafanzeige gegen die Empfänger gestellt. Wie die Bundesbehörde am heutigen Samstagmittag bekannt gab, ist eine solche Vorgehensweise allerdings selbst illegal. Die Polizeibehörde rät den Opfern dieser Spam-Attacke, die geforderte Überweisung auf gar keinen Fall zu tätigen.

Wer aber doch gezahlt hat, solle sich mit den örtlichen Polizeidienststellen in Verbindung setzen. Zugleich wird empfohlen, sich schnellstmöglich mit dem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen. Das BKA stellt klar, dass die übliche Vorgehensweise des BKA in diesen Dingen grundsätzlich nicht über das Medium E-Mail abgewickelt wird. Dies gelte für alle Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen, so die Behörde abschließend. Über das Ausmaß der Spam-Attacke konnten die Verantwortlichen allerdings keine Angaben machen. Ebenso dürfte bislang nicht bekannt sein, wie viele der Angeschriebenen tatsächlich gezahlt haben.

92 Prozent der Deutschen für Kinderporno-Sperre

Montag, Mai 18th, 2009

Die große Mehrheit der Bundesbürger ist einer Umfrage zufolge für eine Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. In einer Studie sprachen sich 92 Prozent der Befragten für solche Maßnahmen aus. Die Kinderhilfe sieht die Initiativen gegen eine Sperrung als Ergebnis wirksamer Lobbyarbeit.

92 Prozent der Deutschen haben einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe für die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet plädiert. Sieben Prozent sprachen sich nach Informationen von WELT ONLINE dagegen aus, ein Prozent machte keine Angabe. Die Kinderhilfe sieht die Unterschriften gegen eine Sperrung daher als Ergebnis wirksamer Lobbyarbeit.

Eine Online-Petition hatte das Ziel, das umstrittene Gesetz des Familienministeriums zur Sperrung von Kinderpornoseiten zu stoppen, in wenigen Tagen 70.000 Unterschriften gesammelt. Als Begründung wurde Angst vor Zensur und Gefährdung der Informationsfreiheit im Internet angeführt.

„Das Ergebnis der Umfrage bestätigt meinen Eindruck, dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt wenn auch eine gut organisierte“, sagte der Chef der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann. Auf die Frage, welche Art von Internet bevorzugt werde, stimmten dem Bericht zufolge neun Prozent für ein völlig freies Internet, 84 Prozent für Kontrolle und Sperrung bestimmter strafbarer Inhalte durch den Staat. Fünf Prozent machten keine Angabe.

Die Kinderhilfe setzt sich seit langem für eine Sperrung bestimmter Internetseiten ein. In den kommenden Tagen wollen Mitarbeiter der Organisation im Frankfurter Bankenviertel, vor großen Betrieben zum Schichtwechsel, in Fußballstadien und Fußgängerzonen um Unterschriften werben.

Ziel ist es, bis zum 27. Mai 100.000 Unterschriften zu sammeln. Dann erfolgt die erste Anhörung des Gesetzes im Bundestagausschuss. Noch sind Änderungen möglich.

Auch der Chaos Computer Club (CCC), ein Verein von Hackern, der sich für Informationsfreiheit im Netz einsetzt, wurde aktiv. Schon im Februar veröffentlichte er den Entwurf des Vertrags zwischen Internetanbietern und BKA. Ein CCC-Sprecher sprach von Vorzensur und zog den Schluss, das Innenministerium hätte sich ein Thema ausgesucht, mit dem sich am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden könnte.

Schließlich haben die Gegner des Vorhabens mit Sascha Lobo den prominentesten deutschen Blogger auf ihrer Seite. In seinem Blog veröffentlichte er ein Interview mit Franziska Heine, die die Petition eingereicht hat. Sollte diese innerhalb der ersten drei Wochen auf 50.000 Mitzeichner kommen, müsste der Petitionsausschuss sie öffentlich anhören. Damit ist angesichts der Unterstützung zu rechnen.

Korrektur: Anders als in der ersten Fassung berichtet läuft die Petition nicht schon seit zwei Wochen. Zudem läuft Mitzeichnungsfrist von Petitionen zwar sechs Wochen, also bis zum 16. Juni. Allerdings kommt es nur zur öffentlichen Anhörung der Petenten, wenn in den ersten drei Wochen 50.000 Mitzeichner unterschreiben. Wir sind durch unsere Leser auf diese Fehler aufmerksam gemacht worden. Vielen Dank!

Quelle: Welt Online

Weitere Links

Kinderporno-Sperre - Die Netzgemeinde macht Front gegen “Zensursula” vom 06.05.2009

Internet - Experten halten Kinderpornosperren für unwirksam vom 17.04.2009

Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter unter Vorbehalt

Samstag, Mai 2nd, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt erneut die geltenden Einschränkungen für den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehaltenen Daten um weitere sechs Monate verlängert.

In der Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Auflagen für den Zugriff auf die Verbindungs- und Standortdaten aller Telefon- und Internetnutzer in Deutschland erneut um sechs Monate verlängert. Diese Auflagen waren im Rahmen einer einstweiligen Anordnung am 11. März 2008 erlassen, am 1. September 2008 bereits einmal verlängert und am 28. Oktober 2008 noch einmal erweitert worden.

Damit dürfen die Daten zwar weiterhin gespeichert werden, ein Zugriff darauf ist aber nur bei Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Gefahrenabwehr  für Strafverfolger und Geheimdienste erlaubt. Die Bundesregierung ist zudem verpflichtet, das Gericht über die Auswirkungen der verdachtsunabhängigen Speicherung und der einstweiligen Anordnungen zu informieren.

Aufgrund der weiterhin ausstehenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hatten sich zuletzt einige große Telekommunikationsunternehmen, wie etwa Mobilcom, BT Deutschland oder Debitel, vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen den Zwang zur Durchführung dieser Datenspeicherung gewehrt und entsprechende Urteile erreicht, nach denen sie nicht zur Speicherung der Daten gezwungen werden dürfen. Wann das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln wird, steht noch nicht genau fest.

Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 2009 kann auf der Website des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nachgelesen werden.

Wer zensiert das Internet?

Donnerstag, April 2nd, 2009

Studie zur Freiheit des Internets auf der re:publica vorgestellt

re:publica’09 Die Organisation Freedom House hat in Berlin ihre erste Studie über Freiheit und Zensur im Internet vorgestellt. Nur ein kleiner Teil der überprüften Länder kann als frei gelten. Fast alle verwehren den Bürgern Zugang zu irgendwelchen Inhalten. Allerdings ergreifen Nutzer zunehmend Gegenmaßnahmen.

Das Internet bietet nach wie vor auch in autoritären Staaten Nutzern die Möglichkeit, sich abseits von Zensur zu informieren. Allerdings regulieren viele Länder Internetinhalte mehr oder weniger stark. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie Freedom on the Net, die Karin Karlekar von der Organisation Freedom House heute auf der Konferenz re:publica in Berlin vorgestellt hat. Die Organisation, die von der US-Regierung finanziert wird, hat sich die Verbreitung der Demokratie zur Aufgabe gesetzt. Zu ihren Gründern gehörte 1941 die damalige First Lady Eleanor Roosevelt.

Für die Studie untersuchten die Forscher, wie in 15 Ländern der Welt der Zugang zum Internet gehandhabt wird, ob Informationen frei verfügbar sind oder ob Nutzerrechte gar missachtet werden. Insgesamt 19 Kriterien flossen in die Bewertung ein. Diese bestand aus den Kategorien “frei”, “teilweise frei” und “unfrei”. Estland verfehlte die Bestnote von 0 Punkten knapp und belegte mit 10 Punkten den ersten Platz. Nur vier weitere Staaten kamen ebenfalls in die Kategorie “frei”. Die Mehrheit fiel unter die Kategorie “teilweise frei”, darunter Ägypten, Russland, Indien und die Türkei. Vier Staaten, darunter China und der Iran, schließlich bekamen den Stempel “unfrei”. Das Schlusslicht bildete Kuba mit 90 von 100 Punkten.

Außerdem verglichen die Forscher ihre Ergebnisse noch mit dem Pressefreiheitsindex, den Freedom House erstellt. Das bemerkenswerte Fazit: Bis auf Großbritannien ist in allen anderen Ländern das Internet weniger reguliert als die Presse.

Zu den negativen Ergebnissen der Studie gehört die ernüchternde Erkenntnis, dass jedes der untersuchten Länder auf irgendeine Art und Weise Internetinhalte reguliert oder zensiert. Das kann auf die unterschiedlichste Art und Weise geschehen. So wird Nutzern nicht nur der Zugang zu Informationen verwehrt - elf Länder sperren beispielsweise auf irgendeine Weise politische Inhalte. Gefiltert wird manuell oder mit technischen Mitteln, wobei China das ausgefeilteste System zur Filterung von Inhalten betreibt. Das bedeutet, dass Zensoren Blogs und andere Internetangebote überwachen und unliebsame Inhalte entfernen. Restriktionen gibt es auch beim Zugang. Der Iran etwa beschränkt gezielt den Ausbau von Breitbandinternetzugängen und verhindert so, dass die Nutzer bestimmte Angebote wie etwa Onlinevideos nutzen können.

Bedenklich stimmte die Autoren die Tendenz, die Zensur an Unternehmen wie die Zugangsprovider, Bloghoster, Internetcafé-Betreiber oder Mobilfunkbetreiber auszulagern. Dazu gehört auch die Manipulation von Inhalten. So beschäftigen einige Regierungen, darunter die tunesische und die russische, Cyberclaqueure, die Onlinediskussionen gezielt in ihrem Sinne beeinflussen.

Im schlimmsten Falle bleibt es nicht bei der Zensur. In einigen Ländern sind Onlineaktivisten auch Zwangsmaßnahmen ausgesetzt. Das können technische Maßnahmen sein, etwa dass ihre Angebote vom Netz genommen oder durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken lahmgelegt wurden. Das konnten aber auch Bedrohung, Festnahmen oder gar Folter sein. In sechs Ländern wurden Blogger zu Haftstrafen verurteilt.

Positiv hingegen ist, so Karlekar, dass sich Internet immer weiter ausbreitet. So verdoppelte sich in sechs Ländern zwischen 2006 und 2008 die Zahl der Nutzer. In ärmeren Ländern, wo sich viele Menschen keine Computer leisten können, wird das Internet zunehmend mobil über das Handy genutzt. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Derzeit wird die Mobilkommunikation noch weniger zensiert als das Internet. Das werde sich aber in Zukunft ändern, befürchtet Karlekar.

Außerdem stellten die Autoren der Studie einen “wachsenden staatsbürgerlichen Aktivismus” fest. Die Nutzer entwickelten aktiv Gegenmaßnahmen, um der Zensur zu entgehen. In China, wo das Umschreiben von Sachverhalten ohnehin eine lange Tradition hat, wird die Zensur gern durch die Nutzung von Homonymen umgangen. Das sind gleich ausgesprochene Silben, deren Bedeutung sich durch die Betonung jedoch ändert. So verklausuliert kann über so gut wie alles diskutiert werden. In Kuba werden Informationen über sogenannte Turnschuhnetze verteilt: Statt heikle Daten online zu übertragen, werden sie auf mobile Datenträger wie USB-Sticks kopiert und so weitergegeben.

Karlekars Ausblick in die Zukunft war hingegen nicht so positiv: Die Studie geht davon aus, dass künftig mehr und dank des technischen Fotrschritt auch besser zensiert wird. Damit einhergehen wird eine weitere Einschränkung von Nutzerrechten durch Gesetze, in autoritären ebenso wie in demokratischen Staaten.

Quelle: Golem 02.04.2009

Telekom stellte BKA Kundendaten zur Verfügung

Donnerstag, April 2nd, 2009

Rasterfahndung mit fast allen Kundendaten der Telekom

Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen 2001 eine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten durchgeführt, berichtet die Frankfurter Rundschau. Dazu soll die Deutsche Telekom den Strafverfolgern praktisch ihre gesamten Kundendaten zur Verfügung gestellt haben.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat das Bundeskriminalamt (BKA) groß angelegte Rasterfahndungen in Deutschland durchgeführt. Grundlage dafür seien Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom gewesen, die das Unternehmen den Strafverfolgern “ohne ersichtliche Rechtsgrundlage” zur Verfügung gestellt habe, berichtet die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf “gut informierte Konzernkreise”.

Ziel der Aktion, die zum Teil in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden habe, sei jedoch nicht eine konkrete Gefahrenabwehr oder die Suche nach bestimmten Tätern, sondern vielmehr “eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kundendatenbeständen der Telekom” gewesen, so die Tageszeitung. Auf diese Weise wollte das BKA sogenannten Schläfern auf die Spur kommen.

Die Telekom drückte sich um eine Stellungnahme: “Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen”, sagte ein Telekom-Sprecher der Frankfurter Rundschau. Deshalb könne das Unternehmen “zu angeblichen Ermittlungsverfahren im Nachgang des 11. September 2001 keine Auskunft geben. Das BKA wollte sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit äußern.

Die Telekom sagt, sie helfe Behörden nur nach eingehender juristischer Prüfung. Wenn Ermittler ein Auskunftsersuchen stellen, werde stets dessen Rechtsgrundlage geprüft. Die Quellen berichteten der Tageszeitung jedoch, BKA und Verfassungsschutz seien lange bei der Telekom ein- und ausgegangen. Informationen seien vielfach ohne richterliche Verfügung “auf dem kleinen Dienstweg beschafft” worden. Und die Telekom, bis 1995 als Teil der Bundespost ja selbst im Besitz des Staates, habe willfährig die geforderten Daten herausgegeben, was zu einer massiven Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses geführt habe.

Quelle: Golem 02.04.2009

Wiesbadener Richter gegen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 17th, 2009

Datenspeicherung auf Vorrat in demokratischer Gesellschaft unnötig

Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Gericht am 27. Februar 2009 gefällt hat. Der Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) wurde erst jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlicht.

Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung ein “Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz”. Eine “Datenspeicherung auf Vorrat” sei “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden”, kritisierten sie.

In dem Verfahren ging es eigentlich um die Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebes gegen die Veröffentlichung von Daten zu Agrarsubventionen im Internet. Auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe sowie die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes, da aus den Daten Rückschlüsse über den Betrieb gezogen werden können.

Nach Ansicht der Richter geht die Veröffentlichung dieser Daten “weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist”. Die Daten seien nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit einsehbar. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Daten tatsächlich, wie in der Verordnung vorgesehen, nach zwei Jahren komplett aus dem Netz verschwinden.

Im Zuge dieser Begründung gingen die Richter auch auf die Vorratsdatenspeicherung ein. Bürger, die sich im Internet “informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen.”

Das Gericht setzte das Verfahren aus und reichte die offenen Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung weiter. Ob sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen wird, ist nicht klar. “Der EuGH kann sich jetzt entscheiden, ob und welche Aspekte des Verfahrens er zur Entscheidung annimmt”, sagte Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dem ORF.

Das europäische Gericht wies im Februar 2009 die Klage der EU-Mitglieder Irland und Slowakei ab, die sich gegen formale Aspekte der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung richtete.

Quelle: Golem

BGH sieht Haftungspflicht für eBay-Kontoinhaber bei Missbrauch

Freitag, März 13th, 2009

Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs können Inhaber von eBay-Konten auch dann haftbar gemacht werden, wenn Dritte dieses Konto ohne ihr Wissen für illegale Zwecke missbrauchen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass Inhaber eines eBay-Kontos für einen Missbrauch haften müssen, den Dritte über dieses Konto begehen. Mit ihrem Urteil (Az.: I ZR 114/06) heben die Richter ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das ebenso wie zuvor das Landgericht Frankfurt eine Haftung des Kontoinhabers verneint hatte, da dieser von dem eingestellten Angebot keine Kenntnis gehabt habe.

In dem konkreten Fall hatte die Ehefrau des Beklagten ohne dessen Wissen ein Halsband angeboten und dieses mit dem Begriff “Cartier Art” beschrieben. Durch die Verwendung dieses Markenbegriffs sah sich das Unternehmen Cartier in den Markenrechten verletzt und beanstandete zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Nach den Niederlagen in den beiden ersten Instanzen wird die Sache nach dem Urteil des BGH nun an das OLG Frankfurt zurückverwiesen, wo nun eine neue Verhandlung stattfinden muss.

Die Richter am Bundesgerichtshof argumentierten, dass der Kontoiinhaber zwar mangels Vorsatzes nicht als Teilnehmer oder Mittäter haften könne, sehr wohl jedoch eine Haftung als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie des Wettbewerbsverstoßes gegeben sei, da er keine hinreichende Maßnahmen getroffen habe, um sein Konto vor dem Missbrauch durch seine Ehefrau zu schützen.

Solange ein Kontoinhaber keine hinreichenden Sicherungsmaßnahmen für die Zugangsdaten treffe, müsse er sich so behandeln lassen, als wenn er selbst gehandelt hätte.

Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent

Freitag, März 13th, 2009

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts

Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat “verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.

Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. “In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.

Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. “Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.

Quelle: Golem vom 11.03.2009

Ex-Innenminister Baum wirft Geheimdienst Rechtsbruch vor

Montag, März 9th, 2009

“Lüge, Skandal, absoluter Hammer”: Ex-Innenminister Gerhart Baum ist entsetzt über den BND, der nach SPIEGEL-Informationen in mindestens 2500 Fällen Computer infiltriert hat. Der FDP-Politiker nennt das Vorgehen rechtswidrig - und wirft der Bundesregierung Täuschung vor.

Hamburg - Er war selbst jahrelang Bundesinnenminister, heute ist er ein engagierter Kämpfer für Bürgerrechte: der FDP-Politiker Gerhart Baum. Fernsehzuschauer kennen ihn als bedächtigen Talkshow-Gast, Argumente wägt er vorsichtig ab, die Fassung verliert er nie.

An diesem Sonntag ist Gerhart Baum ein anderer. Stocksauer wäre eine Untertreibung, seine Stimme kocht. “Das ist ein absoluter Hammer”, schimpft er. “Ich fühle mich belogen und getäuscht.”

Der Grund für den Wutausbruch ist eine Enthüllung des SPIEGEL: Der Bundesnachrichtendienst hat massenweise Computer online infiltriert - es geht um mindestens 2500 Fälle im Ausland. Zum Teil wurden Festplatteninhalte kopiert, in anderen Fällen wurden Tastatureingaben mitverfolgt und Passwörter für E-Mail-Fächer abgefischt.

Das Besondere daran: Bundesregierung und Bundestag hatten monatelang über ebensolche Online-Durchsuchungen verhandelt. Dabei ging es primär zwar um das Bundeskriminalamt. Im Rahmen der Gespräche sei aber immer auch das Vorgehen des BND mit erörtert worden, sagt Baum zu SPIEGEL ONLINE.

“Die Bundesregierung hat stets versichert, Online-Durchsuchungen seien technisch schwer umzusetzen. Deshalb sei nur eine Handvoll Fälle pro Jahr zu erwarten”, berichtet der FDP-Politiker. “Dadurch ist ein komplett falscher Eindruck entstanden”, empört er sich. “Ganz offensichtlich sollten wir nur beruhigt werden.”

Mittlerweile sei klar, dass die Bundesregierung gelogen habe. “Wir fühlen uns getäuscht”, sagt Baum. Dabei gab es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Nach Baums Ansicht wäre spätestens dies der Zeitpunkt gewesen, zu dem alle Zahlen auf den Tisch gehört hätten. “Es ist ein Skandal, dass erst jetzt untersucht wird, wie viele Fälle es wirklich gibt.” Dass der BND ausländische Computer durchsucht hat, hält Baum für rechtswidrig. “Es gibt keine ausreichende Rechtslage”, sagt der Altliberale.

Auch Innenpolitiker von Koalition und Opposition verlangten am Wochenende Einschränkungen. “Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage”, sagte CDU/CSU- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach dem SPIEGEL. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will “den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren”.

Das Kanzleramt will mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Durchsuchung nur nach dem “Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” angewendet werden dürfen. Ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Ex-Innenminister Baum reicht dies jedoch nicht. Wenn sich Behörden nur auf das “Prinzip der Verhältnismäßigkeit” beriefen, dann sei dies in einer so schwerwiegenden Bürgerrechtsfrage bei weitem zu wenig. Baum bereitet derzeit eine neue Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor.

Bereits im Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen zugelassen. Damals ging es um den Verfassungsschutz. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Quelle: Speigel Online ( Anselm Waldermann)