Archive for the ‘Vorratsdatenspeicherung’ Category

Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

Donnerstag, März 4th, 2010

Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein

Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte: “Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.” Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen “wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen”, so Blank.

Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen. “Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom”. Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.

Verbandschef Michael Rotert sagte: “Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.” Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.

Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar. Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, März 3rd, 2010

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

“Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren”, sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Vorratsdatenspeicherung bleibt weiter unter Vorbehalt

Samstag, Mai 2nd, 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt erneut die geltenden Einschränkungen für den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehaltenen Daten um weitere sechs Monate verlängert.

In der Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Auflagen für den Zugriff auf die Verbindungs- und Standortdaten aller Telefon- und Internetnutzer in Deutschland erneut um sechs Monate verlängert. Diese Auflagen waren im Rahmen einer einstweiligen Anordnung am 11. März 2008 erlassen, am 1. September 2008 bereits einmal verlängert und am 28. Oktober 2008 noch einmal erweitert worden.

Damit dürfen die Daten zwar weiterhin gespeichert werden, ein Zugriff darauf ist aber nur bei Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Gefahrenabwehr  für Strafverfolger und Geheimdienste erlaubt. Die Bundesregierung ist zudem verpflichtet, das Gericht über die Auswirkungen der verdachtsunabhängigen Speicherung und der einstweiligen Anordnungen zu informieren.

Aufgrund der weiterhin ausstehenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hatten sich zuletzt einige große Telekommunikationsunternehmen, wie etwa Mobilcom, BT Deutschland oder Debitel, vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen den Zwang zur Durchführung dieser Datenspeicherung gewehrt und entsprechende Urteile erreicht, nach denen sie nicht zur Speicherung der Daten gezwungen werden dürfen. Wann das Bundesverfassungsgericht die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandeln wird, steht noch nicht genau fest.

Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 2009 kann auf der Website des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nachgelesen werden.

Wiesbadener Richter gegen Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, März 17th, 2009

Datenspeicherung auf Vorrat in demokratischer Gesellschaft unnötig

Ein Gericht in Wiesbaden hat sich in einer heute veröffentlichten Urteilsbegründung gegen die verdachtsunabhängige Speicherung der Verkehrsdaten ausgesprochen. Das sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, so die Richter.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Gericht am 27. Februar 2009 gefällt hat. Der Wortlaut des Urteils (Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) wurde erst jetzt vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlicht.

Nach Ansicht der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung ein “Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz”. Eine “Datenspeicherung auf Vorrat” sei “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden”, kritisierten sie.

In dem Verfahren ging es eigentlich um die Klage eines hessischen Landwirtschaftsbetriebes gegen die Veröffentlichung von Daten zu Agrarsubventionen im Internet. Auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung können Name und Anschrift der Betriebe sowie die Höhe der bezogenen Beihilfen eingesehen werden. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes, da aus den Daten Rückschlüsse über den Betrieb gezogen werden können.

Nach Ansicht der Richter geht die Veröffentlichung dieser Daten “weit über das hinaus, was in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist”. Die Daten seien nicht nur innerhalb der EU, sondern weltweit einsehbar. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Daten tatsächlich, wie in der Verordnung vorgesehen, nach zwei Jahren komplett aus dem Netz verschwinden.

Im Zuge dieser Begründung gingen die Richter auch auf die Vorratsdatenspeicherung ein. Bürger, die sich im Internet “informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen.”

Das Gericht setzte das Verfahren aus und reichte die offenen Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung weiter. Ob sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen wird, ist nicht klar. “Der EuGH kann sich jetzt entscheiden, ob und welche Aspekte des Verfahrens er zur Entscheidung annimmt”, sagte Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, dem ORF.

Das europäische Gericht wies im Februar 2009 die Klage der EU-Mitglieder Irland und Slowakei ab, die sich gegen formale Aspekte der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung richtete.

Quelle: Golem

Schäuble: Karlsruhe bei Onlinedurchsuchung nicht kompetent

Freitag, März 13th, 2009

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts

Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat “verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”.

Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. “In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht”, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung habe es das getan. Es sei jedoch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht, bekräftigte Schäuble.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im März 2008 eingeschränkt. Im November 2008 wurde der Richterspruch noch verschärft. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten an die Behörden nur noch dann legal, wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll, oder wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. Die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail, Anonymisierungsdiensten und Internet wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache jedoch weiterhin protokolliert. Das haben SPD, CDU und CSU im November 2007 per Gesetz festgelegt.

Auch Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Auslandsgeheimdienst BND dürfen nach dem Urteil die gespeicherten Daten offiziell ausschließlich zu diesen Zwecken verwenden. Über die tatsächliche Praxis der Dienste zu den Daten aus der Vorratsspeicherung ist bislang nichts bekannt. Am vergangenen Wochenende wurde öffentlich, dass der BND die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung im Jahr 2008 in mindestens 2.500 Fällen eingesetzt hat.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Gottfried Mahrenholz, wies die Schäuble-Kritik zurück. “Das Bundesverfassungsgericht darf laut Verfassung der Politik nur Spielraum lassen innerhalb der Grenzen des Verfassungsrechts”, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Onlinedurchsuchungen können also nur bei gewichtigen Straftaten den Grundrechtsschutz der einzelnen Persönlichkeit zurücktreten lassen. Wäge die Politik nicht selbst ab, müsse es das Verfassungsgericht tun.

Quelle: Golem vom 11.03.2009

EuGH bestätigt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Donnerstag, Februar 12th, 2009

Richter weisen Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die zur Terrorabwehr erlassene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefondaten für rechtens erklärt. Die Richter wiesen damit eine im Juni 2006 eingereichte Klage Irlands und der Slowakischen Republik zurück, die die Richtlinie für ungültig hielten.

“Der Gerichtshof stellt fest, dass die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden ist”, heißt es in einer Mitteilung zum Urteil (PDF). Die Vorschrift beziehe sich auf die formale Rechtsgrundlage und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte wegen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Die EU-Kommission hatte sich 2006 für Artikel 95 des EG-Vertrags als Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und der EU-Rat die EU-Richtlinie ohne die Stimmen Irlands und der Slowakei verabschiedet. Irland sah die Rechtsgrundlage als nicht gegeben an, da die Datenspeicherung vorrangig der “Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten” diene. Der EuGH teilte diese Auffassung nicht. Die Richtlinie sei vielmehr erlassen worden, um “ein Funktionieren des Binnenmarktes” zu gewährleisten. Der Markt wäre ohne Eingreifen der EU durch eine Vielzahl nationaler Maßnahmen beeinträchtigt worden.

Die Richtlinie beschränke sich auf die “Tätigkeiten der Diensteanbieter” und regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Nicht erfasst würden Maßnahmen wie eine Strafverfolgung.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind trotz der abgewiesenen Klage zuversichtlich. Bei der Entscheidung der Richter sei es um eine formale Frage gegangen. Sie hätten sich nicht mit der Verletzung von Grundrechten befasst, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Initiator der Verfassungsbeschwerde. Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, “dass das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lässt.”

Quelle: ZDnet