Bundestag soll Einführung über den Umweg Europa verhindern

Mai 16th, 2010

In der nächsten Woche planen die Grünen im Bundestag eine Subsidiaritätsrüge. Damit soll verhindert werden, dass Internetsperren in Deutschland über eine Richtlinie der EU-Kommission doch noch eingeführt werden.

Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die an Protesten gescheiterten Internetsperren über den Umweg Europa doch noch einführen zu wollen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte Ende März 2010 einen Vorstoß für europaweite Internetsperren unternommen. In dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission hieß es: “Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann.” Der Vorschlag soll nach seiner Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte angekündigt, sich auf EU-Ebene für den Grundsatz “Löschen statt Sperren” einzusetzen und dafür zu werben. “Die Bundesregierung hat es offensichtlich gegenüber der EU-Kommission verpasst, die fraktionsübergreifende deutsche Ablehnung bei diesem Thema unmissverständlich klarzumachen”, sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. “Die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit der Kommission ‘über Bande’ gespielt und versucht, im Bundestag gescheiterte Vorhaben über den Umweg Europa einzuführen”, sagte Montag. Das sei so gewesen bei der Speicherung europäischer Fluggastdaten und bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Jetzt würde versucht, das gleiche Spiel bei der Einführung von Internetsperren zu wiederholen. “Wir Grünen machen dieses Spiel jedoch nicht mit”, sagte er.

Die grüne Partei werde in der nächsten Woche in den Fachausschüssen des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung stellen, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission kritisiert. Montag: “Wir fordern alle anderen Fraktionen des Bundestages auf, sich unserer Subsidiaritätsrüge anzuschließen und so die demokratischen Rechte des Parlaments gegenüber Brüssel wahrzunehmen.” Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente rügen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können. Dies sei der erste Antrag dieser Art im Bundestag.

Internetsperren seien kein wirksames Mittel zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Da sie Aktivität suggerieren, die Inhalte tatsächlich jedoch im Netz zugänglich bleiben, seien sie letztlich kontraproduktiv, sagte Montag.

12 Millionen .de-Domains

Mai 16th, 2010

Zahl der .de-Domains wächst um eine Million pro Jahr
Am 14. April 2008 ging bei der deutschen Domainverwaltungsstelle DENIC der Registrierungsauftrag für die 12-millionste .de-Domain ein. Pro Jahr wächst die deutsche Top Level Domain um etwa eine Million Einträge.

Mit den nun zwölf Millionen registrierten Domains ist die deutsche Top Level Domain .de weiterhin die größte länderbezogene Kennung auf der Welt. Auf 100.000 Einwohner kommen statistisch betrachtet 14.500 Domains. Mehr als 400.000 .de-Domains sind sogenannte internationale Domains (IDNs), d.h. sie enthalten auch Umlaute oder Buchstaben mit Akzenten.

Seit mehr als 20 Jahren ist die Top Level Domain .de als Adressierungskennzeichen im Internet nutzbar. Der dafür notwendige Eintrag in der IANA-Datenbank für .de wurde am 5. November 1986 angelegt. Ab März 1988 betrieben Mitarbeiter der Informatikrechner-Betriebsgruppe der Universität Dortmund unter der Bezeichnung DENIC (Deutsches Network Information Center) einen Nameserverdienst für .de auf ehrenamtlicher Basis. Zu diesem Zeitpunkt waren gerade einmal sechs .de-Domains registriert: dbp.de, rmi.de, telenet.de, uka.de, uni-dortmund.de und uni-paderborn.de.

Der Anstieg der Domainzahlen verlief in den Folgejahren alles andere als gleichmäßig. In den ersten Jahren, als das Internet noch stark auf den universitären Bereich beschränkt war, wuchs die Zahl nur langsam. 1994, als die Domainverwaltung als Drittmittelprojekt von der Universität Dortmund an die Universität Karlsruhe überging, existierten nur rund 1.000 .de-Domains.

Nach der Erfindung des World Wide Webs (WWW) als eine Art grafischer Benutzeroberfläche für das Internet begann Mitte der Neunzigerjahre dessen rasante Verbreitung über den Kreis der Forschungsinstitute und Computerfirmen hinaus. Zugleich wuchs das Interesse an Domains. Anfang 1997, nach Gründung der DENIC eG durch die deutschen Internet Service Provider, waren etwa 50.000 Adressen registriert. Etwas mehr als zwei Jahre später, im April 1999, waren es schon 500.000. In den kommenden zwei Jahren verdoppelte sich die Domainzahl im halbjährlichen Rhythmus. Die Marke von 5 Millionen wurde im November 2001 erreicht. In den letzten Jahren hat sich das Wachstum bei etwa einer Million Domains pro Jahr eingependelt, umgerechnet also etwa zwei Stück pro Minute.

Mit nunmehr zwölf Millionen Domains ist .de seit langem die größte Länderkennung weltweit und die Nummer zwei aller Top-Level-Domains nach .com.

Gefunden bei Golem.de

Abgebrochener Kopiervorgang sorgte für Chaos

Mai 16th, 2010

Ein Abbruch beim regelmäßigen Kopieren von Zonendateien war Schuld am Ausfall der Denic-Rootserver am 12. Mai 2010. Anfragen nach vielen Domains wurden dadurch mit “Domain existiert nicht” beantwortet.

Die Denic aktualisiert die Daten ihrer Nameserver alle zwei Stunden. Dabei kam es am Mittwoch, dem 12. Mai 2010 zu einer Panne beim Kopieren der Daten auf 12 der 16 Servicestandorte. Ein unterbrochener Kopiervorgang führte zur Verteilung einer nicht vollständigen Zonendatei, was ab 13:30 Uhr zu umfangreichen Problemen im deutschen Internet führte.

Zwar wurde die Datei zuvor auf den diversen Servern weltweit mehrfach auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, doch das verhindert lediglich bei vier Standorten, dass diese mit den fehlerhaften Daten versorgt wurden. Während so die normalen Nameserver falsche Daten erhielten, blieben der Frankfurter IPv6-DNS-Server und das DNSSEC-Testbed unberührt.

Um den Fehler einzugrenzen hatte die Denic ab 14:20 Uhr begonnen, die fehlerhaft antwortenden Standorte abzuschalten, da zunächst nicht klar war, ob die Zone aufgrund eines fehlerhaften Bestands in der Datenbank oder aufgrund eines Fehlers im Generierungsprozess kaputt ging. Parallel wurden die Registrierungssysteme abgeschaltet, die aufgrund der ungewöhnlich hohen Zahl an Registrierungsversuchen für vermeintlich freien Domains unter großer Last standen.

Ab etwa 14:30 Uhr konnten die die abgeschalteten Server dann mit einer vollständigen Zonendatei versorgt und wieder in den Nameserververbund aufgenommen werden. Das allerdings dauerte bis etwa 15:45 Uhr. Für Anwender kam es aufgrund cachender Nameserver bei Provider noch bis zu 2 Stunden länger zu Problemen.

Einen Zusammenhang mit dem am Vortag durchgeführten Umzug des Rechenzentrumsbetriebs für die Registrierungsdienste von Amsterdam nach Frankfurt gebe es nicht, so die Denic.

Gefunden bei Golem.de

BGH entscheidet: WLAN-Betreiber muss Netz absichern

Mai 12th, 2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Besitzer eines Internet-Zuganges mit WLAN muss diesen gegen Missbrauch durch Dritte absichern. Ansonsten haftet der WLAN-Betreiber und kann beispielsweise wegen illegaler Downloads abgemahnt werden. Das Grundsatzurteil des BGH ist von großer Bedeutung sowohl für Privatleute, die ein WLAN betreiben, als auch für die Musikindustrie.

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben, beispielsweise mit einem eigenen Passwort. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses abgemahnt oder zur Unterlassung verurteilt werden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Er muss also nicht für den Schaden aufkommen, den zwielichtige Online-Kriminelle über sein unverschlüsseltes WLAN angerichtet haben (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 121/08).

BGH verpflichtet WLAN-Betreiber zum Verschlüsseln
Das BGH-Urteil verpflichtet jeden Anschlussinhaber, sein WLAN wirksam abzusichern. Denn über offene Funknetze werden nicht nur Musikdateien illegal heruntergeladen, sondern auch der Tausch von Kinderpornografie oder anderer Straftaten im Internet ist möglich. Ein Täter, der unbefugt über das WLAN mitsurft, wird nur in den seltensten Fällen ermittelt. Um das zu verhindern, muss der Betreiber eines WLAN sein Netz mit den technisch verfügbaren Methoden absichern und verschlüsseln.

WLAN am besten mit WPA2 verschlüsseln
Das Funknetzwerk sollte nach Möglichkeit mit dem WPA2-Standard verschlüsselt werden. Der gewählte Netzwerkschlüssel sollte möglichst komplex sein; empfohlen werden 63 Zeichen, die am besten große und kleine Buchstaben, Sonderzeichen sowie Ziffern enthalten. Zudem ist es ratsam das werksseitig eingestellte Passwort eines WLAN-Routers durch ein sicheres Passwort zu ersetzen. Regelmäßig den WLAN-Schlüssel sowie das Passwort zu ändern, erhöht die Sicherheit zusätzlich. Besitzer von Speedport-Routern können den kostenlosen Netzmanager der Deutschen Telekom einsetzen, um bequem auf ihre Routereinstellungen zuzugreifen. Letztlich sollte das WLAN auch ausgeschaltet werden, wenn es nicht genutzt wird. Auch lässt sich die Reichweite über die Sendeleistung herabsetzen, damit das Netzwerk außerhalb der Wohnung möglichst nicht mehr erreichbar ist.

BGH-Urteil lehnt Schadenersatzanspruch ab
Was bedeutet die Ablehnung des Schadenersatzanspruches durch den BGH? Damit schützen die Richter nicht nur den Anschlussinhaber vor Schadenersatzansprüchen beispielsweise durch Plattenfirmen und Klingelton-Anbieter. Sie legen damit im Prinzip auch fest, dass die geschädigten Firmen den tatsächlichen Täter ermitteln müssten, um ihre Schadenersatzansprüche gegen diesen geltend zu machen. Genau das aber ist sehr schwer, denn der Missbrauch eines offenen WLAN geschieht fast immer vollkommen anonym. Im Prinzip bedeutet das BGH-Urteil also, dass die geschädigten Unternehmen leer ausgehen. Dennoch müssen die Abgemahnten die per Gesetz gedeckelten Kosten in Höhe von 100 Euro zahlen.

Unbekannter tauscht Musik über offenes WLAN
In dem seit März vor dem BGH verhandelten Streitfall hatte ein Unbefugter mit Hilfe eines nicht hinreichend gesicherten WLAN-Anschlusses den Musiktitel Sommer unseres Lebens zum Herunterladen aus dem Internet angeboten, während der Eigentümer des Anschlusses im Urlaub war. Der Rechteinhaber forderte Schadenersatz und klagte. Dabei entschied das Landgericht Frankfurt als erste Instanz, der Anschlussinhaber müsse haften und für den Schaden aufkommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hingegen, sprach den beklagten Mann frei. Urteilsbegründung: Ein Anschlussinhaber müsse nicht prüfen, dass sein WLAN gegen Dritte abgesichert sei. Der BGH entschied nun als letzte Instanz.

BGH sieht den Anschlussinhaber in der Pflicht
Die mündlichen Verhandlung am BGH Ende März deutete bereits auf die nun gefallene Entscheidung des BGH hin. Nach Meinung der Richter könne ein WLAN ohne großen Aufwand abgesichert werden. Schützt ein Anschlussinhaber sein WLAN nicht, eröffnet er damit eine mögliche Gefahrenquelle und erleichtert den Missbrauch durch Dritte. Einschränkend erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bornkamm im März, dass Schadenersatz womöglich erst dann fällig sei, wenn der Betreiber des WLANs trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichere.

Störerhaftung kann herangezogen werden
Der Gesetzgeber sieht die so genannte Störerhaftung vor. Dieses Prinzip kommt durch das BGH-Urteil aber nur teilweise zum Tragen, da das Urteil gegen den Schadenersatz entschieden hat. Der Anschlussinhaber ist haftbar zu machen, wenn er sein WLAN nicht gegen unbefugten Zugriff gesperrt hat. Während der tatsächliche Täter anonym bleibt, sind illegale Aktivitäten über den Internet-Zugang technisch nur auf den Anschlussinhaber zurückzuführen, der dafür aber nicht Schadenersatz leisten muss. Im Vergleich zu Verkehrsdelikten würde das aktuelle BGH-Urteil bedeuten: Der Besitzer eines PKW muss sicherstellen, dass andere Fahrer damit nicht rasen. Wird der PKW dennoch geblitzt, aber der Fahrer ist nicht festzustellen, dann muss der Besitzer des PKW das Knöllchen nicht bezahlen.

Telefon-Warteschleifen werden nicht kostenlos

Mai 9th, 2010

Die Grünen wollten telefonische Warteschleifen kostenlos machen. Der Bundestag hat das gestern mit Regierungsmehrheit ohne Aussprache abgelehnt.

Die grüne Fraktionsvizechefin Bärbel Höhn bedauerte die Entscheidung des Bundestages, ein Gesetz abzulehnen, das Warteschleifen in telefonischen Hotlines kostenlos machen wollte. Das Problem werde auf die lange Bank geschoben. Eine Chance, Verbraucher vor der Abzocke durch teure Warteschleifen zu schützen, sei damit vertan worden, sagte sie.

Die Koalition habe geschlossen gegen unseren Antrag zu kostenlosen Telefonwarteschleifen bei Service-Nummern gestimmt, hieß es bei den Grünen. Dies richte sich auch gegen die eigene Verbraucherschutzministerin. Ilse Aigner (CSU) hatte immer wieder angekündigt, sie wolle dem Problem gesetzlich einen Riegel vorschieben.

“Wir haben in den letzten Monaten die Verweildauer bei kostenpflichtigen Service-Hotlines getestet. Dabei wurden knapp 700 Testanrufe bei 0180- und 0900-Nummern getätigt”, sagte Höhn. Das Ergebnis sei miserabel gewesen. Bei rund 45 Prozent der 40 getesteten Unternehmen wartete man durchschnittlich länger als 1,5 Minuten. Die längste Verweildauer mit mehr als 18 Minuten gab es bei einem DSL-Anbieter. Die teuerste Warteschleife mit 22 Euro wurde bei einer Esoterik-Hotline gemessen. Die Testerhebungen der Grünen oder der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergaben, dass Preise bis zu 3 Euro pro Minute kein Einzelfall seien. “Lange Warteschleifen scheinen bei vielen Unternehmen zum Geschäftsmodell zu gehören”, beklagte Höhn im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung.

Dringend nötig sei ein Gesetz, damit Verbraucher erst zahlen müssen, wenn sie tatsächlich einen Berater am anderen Ende der Leitung haben. “Dies ist bereits in Frankreich so geregelt und sollte schnellstmöglich auch hier in Deutschland eingeführt werden”, sagte Höhn.

Technisch seien kostenfreie Warteschleifen längst machbar, etwa mit Softwarelösungen, die Anrufer zwischenzeitlich auf eine kostenfreie 0800-Nummer umleiten. Dies würde von einigen Unternehmen bereits praktiziert, begründeten die Grünen.

So wird im Internet betrogen und getrickst

Mai 5th, 2010

Im Internet wächst die Schatten-Wirtschaft – online wird immer hemmungsloser geklaut, betrogen, getrickst!
Laut einer neuen Studie verursacht ein durchschnittlicher Datenmissbrauch Kosten in Höhe von umgerechnet 2,61 Millionen Euro, das wären 134 Euro pro verlorenem Datensatz. Damit liegen wir auf Platz 2 der Untersuchung des Ponemon Institute („2009 Annual Study: Global Cost of a Data Breach”).

Online-Kriminalität in Deutschland – Fakten:

  • Der Handel mit Kreditkarten, gefälschten Ausweisdokumenten und kriminellen Dienstleistungen blüht, ist zum Milliarden-Geschäft geworden! Laut einer neuen Analyse des Sicherheits-Software-Anbieters G Data („Underground Economy Update 04/2010”) operieren die Täter länderübergreifend, ohne feste Strukturen.
  • Die Ermittlungsbehörden sind demnach gegen die raffinierten Cyber-Banden weitgehend machtlos. Nach Razzien in 50 Wohnungen und der Zerschlagung des berüchtigten Hacker-Forums „1337 Crew” im November 2009 seien andere Daten-Verbrecher-„Boards” in die Lücke gestoßen. Die Cyber-Plattform soll allein mehr als 100 000 virus-verseuchte Computer genutzt haben, ohne dass die Besitzer davon wußten (durch so genannte “bot”-Programme gesteuerte “Zombie-PCs”). Dabei werden u.a. Spam- oder Sabotage-Attacken gegen andere Rechner gefahren oder Tastatureingaben mitgelesen.Online-Kriminalität in Deutschland – Fakten:
  • Besonders profitabel und deshalb stark wachsend sei der Handel mit gestohlenen Kreditkarten-Dateninformationen. Komplette „Skimmer”-Sets für das Ausspähen und Fernübertragen von Kredit- und EC-Daten an Bankautomaten seien für wenige tausend Euro zu haben, Kartendrucker zur Herstellung gefälschter Kreditkarten ab 250 Euro. Bessere kosten 3500 Euro.
  • Regelrechte Untergrund-Läden bieten Kartenrohlinge mit und ohne Hologramm für 34 bis 114 Euro pro 10 Stück an. Mobile Kartenleser: 250 Euro bis 900 Euro. „Skimming”-Set (Funk oder Video): 1140 bis 7600 Euro.
  • Aber auch andere Waren und Dienstleistungen sind im Untergrund zu haben – von geklauten Zugangsdaten zu Post-Packstationen (30 bis 50 Euro) über Zugang zu PayPal-Konten (4 bis 20 Euro) bis hin zu Mobilfunk-Sim-Karten (10 bis 25 Euro), gefälschtes Viagra (4 Stück 20 Euro) und Online-Spiele-Guthaben (z.B. 1000 Wii Points 5 Euro, 60 Tage World of WarCraft Spielzeit).
  • Besonders oft werden Online-Spieler zu Opfern der Kriminellen. Mehr als 30 % gaben bei einer Umfrage an, schon angegriffen worden zu sein. Oft werden über gefälschte Spiele-Seiten Zugangsdaten für so genannte “Steam-Accounts” zu Spielen wie “Call of Duty”, “Aliens vs. Predator” oder “Counter-Strike” geknackt, geklaut und weiter verkauft. Genau so oft werden die Hochleistungsrechner der „Gamer” komplett gekapert und für Cyber-Attacken genutzt.
  • Die Angst vor Hackern ist inzwischen so groß, dass jeder fünfte Internet-Nutzer aus Sicherheitsgründen bewusst auf Transaktionen im Web verzichtet. Laut Verband Bitkom ist dabei die Sorge am größten, dass der eigene Rechner mit Viren oder anderen Schadprogrammen infiziert wird. Allerdings: Nach eigenen Angaben surft jeder fünfte Internet-Nutzer ohne Virenschutzprogramm und jeder Dritte ohne eine Firewall, die den Datenverkehr eines Rechners mit der Außenwelt kontrolliert.

Gefunden unter www.bild.de von Stefan Ernst

Microsoft: Internet Explorer 9 kommt

März 17th, 2010

Auf der Microsoft-Entwicklermesse „Mix10“ (15.-17. März in Las Vegas) zeigt der Software-Konzern unter anderem eine erste Version des neuen Browsers „Internet Explorer 9“.

Zu den Änderungen zählt die Unterstützung des neuen Standards „HTML 5“ für die Programmierung und Anzeige von Internetseiten. Videos lassen sich im hochaufgelösten H.264-Format und MP3- und AAC-Audiodateien im Browserfenster abspielen. Microsoft überarbeitet auch das Java-Modul. Im Vergleich zum aktuellen „Internet Explorer 8“ soll die 9er-Version sehr viel schneller laufen.

Im Internet stellt Microsoft eine erste Rohfassung des Internet Explorers 9 zum Ausprobieren bereit. Achtung: Es handelt sich um ein Programm, das sich noch am Anfang der Entwicklung befindet und das Sie daher auf keinen Fall als Standard-Browser einsetzen sollten. Wer den Browser installiert, muss mit Systemabstürzen und anderen Problemen rechnen. Empfehlung: Warten Sie, bis Microsoft eine stabile Beta anbietet.

Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

März 4th, 2010

Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein

Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte: “Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.” Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen “wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen”, so Blank.

Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen. “Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom”. Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.

Verbandschef Michael Rotert sagte: “Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.” Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.

Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar. Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

März 3rd, 2010

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

“Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren”, sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Rechtsanwalt von Gravenreuth nimmt sich das Leben

Februar 22nd, 2010

Suizid vor Haftantritt

Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. Der wegen versuchten Betruges rechtskräftig verurteilte Jurist sollte im Februar 2010 eine Haftstrafe von 14 Monaten antreten. In der Nacht zum 22. Februar 2010 erschoss sich Gravenreuth.

Gravenreuth hat sich in seiner Wohnung in München-Schwabing das Leben genommen, nachdem er per E-Mail einen Abschiedsbrief verschickt hatte. Durch das Schreiben war auch die Polizei alarmiert worden, die darauf in die Wohnung des Anwalts eindrang. Daraufhin erschoss sich Gravenreuth unmittelbar.

Das meldet unter anderem der Bayerische Rundfunk. Gulli gibt an, der Selbstmord sei ihnen von mehreren Seiten bestätigt worden. Die Staatsanwaltschaft war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen. Die Pressestelle der Münchner Polizei wollte lediglich bestätigen, dass wegen einer Suizidandrohung ein Sondereinsatzkommando im Einsatz war.

Der 61-jährige Rechtsanwalt hätte in den nächsten Tagen eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen, da er im September 2008 vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zum Nachteil der Berliner Tageszeitung taz verurteilt worden war. Im Februar 2009 verwarf das Berliner Kammergericht Gravenreuths Revision gegen das Urteil. Gravenreuth war im Oktober 2009 eine letzte Frist für den Haftantritt gewährt worden, um seine Kanzlei aufzulösen.

Bekannt wurde Gravenreuth zuerst in den 1980er Jahren durch Abmahnungen und Anzeigen gegen Schwarzkopierer. In den 2000er Jahren wurde er mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Untreue und Urkundenfälschung. Eine Haftstrafe musste er bisher noch nicht verbüßen.

Quelle: Golem